Winterreifen- und Schneekettenpflicht?
(kfv). In Österreich gilt von 1. November bis 15. April die situative Winterreifenpflicht. Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen (M+S, M.S. oder M & S, mit mindestens 4 mm Profiltiefe) angebracht sein. Ist die Fahrbahn nur nass, ohne dass das zur Bildung einer Schneelage, Schneematsch oder Eis führt, besteht die Winterreifenpflicht nicht.