Baurecht
Schwarzbauten-Amnestie hält vor Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof bescheinigt die Verfassungskonformität von §49a der Oö. Bauordnung. Widerrechtlich errichtete Bauten können so in gewissen Fällen vor dem Abriss gerettet werden. OÖ. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat anerkannt, dass der 2021 eingeführte §49a der Oö. Bauordnung verfassungskonform ist – Somit bleiben Bauabweichungen im Bauland oder auf landwirtschaftlichen Hofstellen im Sinne einer, wie es in einer Aussendung heißt, „bürgerfreundlichen Rechts- und...