Urteil in Wien
Mieterhöhungen gemäß Baukostenindex laut OGH unzulässig
Laut einem OGH-Urteil waren Mieterhöhungen gemäß dem Baukostenindex von zwei Wiener Firmen unrechtmäßig. Falls die Unternehmen das Geld nicht zurückzahlen und künftige Verträge nicht anpassen, kündigt die Arbeiterkammer Musterprozesse an. Aktualisiert am 30. Oktober um 13.08 Uhr WIEN. In einer Aussendung am Mittwochvormittag teilte die Arbeiterkammer (AK) Wien mit, dass Mieterhöhungen von zwei Firmen in Wien gemäß Baukostenindex unrechtmäßig sind. So lautet das Urteil vom Obersten Gerichtshof...