Rückforderungen
Arbeiterkammer Wien bietet neuen Altbau-Mietencheck an
Viele Wienerinnen und Wiener zahlen in ihrer Altbauwohnung zu hohe Miete. Jetzt bietet die Arbeiterkammer Wien den kostenlosen Service "Altbau-Mietencheck" und holt das Geld für die Mieterinnen und Mieter zurück.
WIEN. In Wien zahlen viele Mieterinnen und Mieter überhöhte Altbaumiete. Grund dafür ist das unklar formulierte Richtwertmietgesetz. Dadurch können Vermieterinnen und Vermieter beliebige Zuschläge verlangen. Nun bietet die Arbeiterkammer Wien (AK Wien) eine neue Leistung, den sogenannten "Altbau-Mietencheck" an.
Die AK Wien erklärt, dass für Betroffene auch vor Gericht ziehen, das erstrittene Geld erhalten die Mieterinnen und Mieter dann zurück. Für Wienerinnen und Wiener, die den Check beantragen, fallen keine Kosten an. Zudem besteht für sie kein Risiko. Sollte die AK das Verfahren verlieren, übernimmt sie sämtliche Verfahrenskosten, versichert die Arbeiterkammer.
Mieter werden zu befristeten Verträgen gedrängt
In Wien werden genau 59 Prozent der Altbaumietverträge befristet vergeben. Die AK erklärt, dass die Mieterinnen und Mieter von privatem Altbau regelrecht in befristete Mietverträgen gedrängt werden. Diese Befristungen sind eine gute Methode um die Altbaumieten in die Höhe zu treiben.
Bei befristeten Altbauverträgen müsste es eigentlich einen Abschlag von 25 Prozent geben. Die jährliche Überzahlung in Wien beträgt hier im Schnitt rund 1.900 Euro pro Wohnung, erläutert die Arbeiterkammer. Daher sind Wienerinnen und Wiener mit einem befristeten Altbau-Mietvertrag besonders stark betroffen.
Bedingungen des Altbau-Mietenchecks
Die Arbeiterkammer präsentiert folgende Kriterien, um den Mietvertrag beim Altbau-Mietencheck überprüfen lassen zu können:
- Die Wohnung muss im Altbau sein, bedeutet, dass sie vor 1945 erbaut wurde.
- Nachträgliche Zu- und Aufbauten oder auch nachträgliche Dachgeschoßausbauten in alten Häusern fallen nicht unter den Richtwertmietzins
- Für gut ausgestattete Wohnungen, die größer als 130 Quadratmeter sind, gilt auch im Altbau das Richtwertsystem im Regelfall nicht.
- Genossenschaftswohnungen und Wohnungen, die in Ein- und Zweifamilienhäusern gelegen sind, fallen generell nicht unter das Richtwertsystem.
- Bei Wohn- oder Lebensgemeinschaft benötigt die AK Zustimmung von allen anderen Hauptmieterinnen und Hauptmietern.
Du kannst deinen Mietvertrag über das Online-Formular überprüfen lassen oder einen Termin bei der MieterHilfe der Stadt Wien für eine persönliche Beratung unter der Telefonnummer 0 1 4000 8005 vereinbaren.
Das könnte dich auch interessieren:
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.