CoV-Ausnahme
Der Nikolaus darf nun doch kommen
Eine Ausnahmeregelung gibt es während des Lockdowns nun für den Nikolaus: Er darf doch zu den Kindern kommen. WIEN. Spät, aber doch: Alle Kinder dürfen sich doch auf den Besuch des Nikolauses freuen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, wird der Nikolo von der Bundesregierung als Ausnahme in die Covid19-Notmaßnahmenverordnung aufgenommen. Heute, Mittwoch, ist es im Hauptausschuss des Nationalrats so weit: Gemeinsam mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen um weitere zehn Tage bis...