CoV-Ausnahme
Der Nikolaus darf nun doch kommen
Eine Ausnahmeregelung gibt es während des Lockdowns nun für den Nikolaus: Er darf doch zu den Kindern kommen.
WIEN. Spät, aber doch: Alle Kinder dürfen sich doch auf den Besuch des Nikolauses freuen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, wird der Nikolo von der Bundesregierung als Ausnahme in die Covid19-Notmaßnahmenverordnung aufgenommen.
Heute, Mittwoch, ist es im Hauptausschuss des Nationalrats so weit: Gemeinsam mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen um weitere zehn Tage bis einschließlich 6. Dezember wird eine Ausnahme für Besuche des Nikolauses beschlossen: "Gerade für Kinder war dieses Jahr mit Abstandhalten, Verzicht und Einschränkungen eine enorme Belastung“, so Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einer Aussendung der APA. Man wolle den Kindern deshalb die Freude auf den Nikolo nicht nehmen.
Das Wiener Hilfswerk bot schon vor Bekanntwerden der neuen Ausnahmeregelung heuer den "Nikolaus per Post" an: Alle angemeldeten Kinder bekommen einen Brief des Nikolos samt Lob und kleiner Überraschung. Diese Aktion wird aber trotz der neuen Ausnahmeregelung weitergeführt.
Darf der Krampus auch?
Berufstätigkeit war auch schon bisher ein triftiger Grund das Haus trotz Ausgangsbeschränkungen zu verlassen. Nun fällt explizit auch der Nikolaus-Besuch darunter, und zwar sowohl mit als auch ohne Entgeltlichkeit. Details des ergänzten CoV-Gesetzes wurden noch keine bekanntgegeben, der Nikolaus könnte dem Vernehmen nach aber "kontaktlos an den Wohnhäusern der Kinder vorbeiziehen." Übrigens im Gesetz nicht extra erwähnt wird der Krampus.
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