Wie gründe ich einen Verein?

- Die erforderlichen Unterlagen werden bei der zuständigen Vereinsbehörde eingereicht. Foto: Bilderbox
- hochgeladen von Hannah Leitner
Mindestens zwei Personen sind für die Gründung erforderlich.
Für die Errichtung eines Vereins ist die Vereinbarung von Statuten durch mindestens zwei Personen erforderlich. Die Statuten müssen grundsätzlich klar formuliert und in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Gründer können natürliche oder juristische Personen sein.
Fristen: Mit dem Einlangen der Errichtungsanzeige bei der zuständigen Vereinsbehörde (Landespolizeidirektion und Bezirkshauptmannschaft) beginnt eine Frist von vier Wochen zu laufen. Wenn die Behörde die Vereinsgründung nicht innerhalb von vier bzw. längstens sechs Wochen für gesetzwidrig erklärt, entsteht der Verein mit Ablauf dieser Frist als Rechtsperson.
Erforderliche Unterlagen: Anzeige der Vereinserrichtung von den Vereinsgründern oder den bereits bestellten organschaftlichen Vertretern eigenhändig unterschrieben sowie mit folgenden Angaben über die erwähnten Personen: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, Zustellanschrift und ein Exemplar der Statuten.
Kosten: Die Anzeige kostet 14,30 Euro Bundesgebühr, die Beilagen (Statuten): 3,90 Euro pro Bogen (max. 21,80 Euro).
Der positive Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag erfordert 6,50 Euro an Bundesverwaltungsabgabe.
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