Steuerecke
Öko-Zuschlag und die steuerlichen Vorteile für 2024 und 2025
Seit 2024 können Eigentümer von Wohngebäuden einen „Öko-Zuschlag“ von 15 Prozent für Aufwendungen zur thermischen Sanierung oder Heizungsmodernisierung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen. HARTBERG. Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein "Öko-Zuschlag" in Höhe von 15 Prozent für Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen oder für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem als Betriebsausgabe...