Protestkundgebung am 23.1.
Keine Demo vor Innsbrucker VP-Parteizentrale
"Die Versammlungsbehörde schränkt Versammlungsrecht ein." So ist die Sichtweise des Bündnisses Innsbruck gegen Rechts. Die geplante Protestkundgebung am 23.1. darf nicht in der Fallmerayerstraße vor der VP-Zentrale erfolgen. Die Absage durch die Landespolizeidirektion stützt sich auf die Schmieraktionen und gefährlichen Vorfälle in der letzten Zeit. INNSBRUCK. "Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist jedoch kein absolutes Grundrecht, sondern findet z. B. dort gesetzlich Einschränkungen, wo...