Polit-Ticker und Kommentar
Strompreise entwickeln sich zum Vorwahlkampfthema
Die Frage Strompreise bleibt trotz gemeinderätlicher Sommerpause ein heißes Thema. Seit über einem Jahr beschäftigt sich die Stadtpolitik mit dem Thema Teuerungen und entsprechenden Gegenmaßnahmen. Neben Einzelinitiativen ist der Stadtpolitik der große Wurf bisher nicht gelungen. Im nächsten Gemeinderat stehen zwei dringende Anträge zum Thema Strompreis auf der Tagesordnung.
Kommentar (Georg Herrmann)
Der Sondergemeinderat zum Thema Strompreis bot in den vier Stunden durchaus Unterhaltung. Natürlich war mit Bekanntgabe des GR-Wahltermins am 14.4.2024 klar, dass der Wahlkampf jetzt auch offiziell gestartet ist. Die Wortmeldungen zu Grundsatzpositionen und Betonung der eigenen Leistungen waren im Sondergemeinderat nicht zu überhören. Aufschluss gaben die Antworten auf die zahlreichen Fragen der rund 20 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die sich zu Wort gemeldet haben. Drei Erkenntnisse stehen im Fokus: Wer geglaubt hat, dass die Politik auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene im Zahnradsystem ineinandergreift, sieht sich enttäuscht. Wenn ein "schwammiges Gesetz auf Bundesebene" ((C) by AK Oberösterreich) derartige Auswirkungen auf lokaler Eben hat, dann greift das politische Kommunikationssystem auch innerhalb der Parteien schon mal gar nicht. Auch die Gemeindepolitik hat in Sachen Sensibilisierung Luft nach oben. Bereits im Frühjahr 2022 wurden die Strompreiserhöhungen angekündigt und die ersten Warnrufe wurden nicht zur Kenntnis genommen. Manch aufgebrachte Wortmeldung ist daher auch mit einer verspäteten Reaktionszeit von rund 15 Monaten zu betrachten. Drittens, bei allem Verständnis für den Wahlkampf. Lösungen müssen jetzt mit einer breiten Mehrheit erarbeitet werden, das Thema Strompreise eignet sich nicht für parteipolitische Taktikspiele und vor allem sollten sinnvolle Ideen nicht dem Wahlkampfmodus und einer "Ich war der Erste"-Mentalität geopfert werden.
INNSBRUCK. "Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom und Erdgas an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen gemäß § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010." So lautet die Definition des Rechts auf Grundversorgung. In der politischen Diskussion wird dieses Recht immer wieder ins Spiel gebracht, vor allem seit der bekannten Strompreiserhöhung. Auch in der Sondergemeinderatssitzung wurde das Recht des Öfteren angesprochen. Bereits im Vorjahr waren die Teuerungen und auch die Strompreiserhöhung ein Thema. Alle Fraktionen des Gemeinderates hatten sich auf Initiative der Alternativen Liste Innsbruck (ALi) auf die Einberufung eines “Runden Tisches gegen die Teuerungswelle” im April 2022 geeinigt. Die IKB informierte damals, dass es Erhöhung der Energiepreise geben wird. Im Rahmen der Sondergemeinderatssitzung wurden Möglichkeiten einer Strompreissenkung angesprochen. Aus den Fragen und Antworten ist erkennbar, dass eine Strompreissenkung bei politischen Willen möglich ist. GR Mesut Onay erhielt auf die Frage, ob die Aussetzung der Gebrauchsabgabe der IKB an die Stadt zu einer Strompreissenkung führen würde, ein deutliches Ja. Ebenso wäre eine Umschichtung der Dividende möglich.
Wer hatte die Idee?
”Mit dem Verzicht der Einhebung der Gebrauchsabgabe von 6 % der Stadt Innsbruck von der IKB, kann der Innsbrucker Gemeinderat bereits im Oktober einen ersten Schritt setzen, um den Strompreis für die leidgeprüften IKB Kunden sofort zu senken", meint GR Gerald Depaoli in einer Aussendung zu seinem angekündigten dringenden Antrag. GR Mesut Onay dazu: "Ich habe den Antrag dazu in Vorbereitung und habe diesbezüglich Gespräche geführt. Der Gemeinderat findet am 12. Oktober statt, es ist also noch Zeit gut zu recherchieren und mit den Fraktionen über die gemeinsamen konkreten Details zu verhandeln, damit dann das Resultat rasch zur Umsetzung kommt. Ein Schnellschuss schadet der Sache mehr als er nutzt."
Gebrauchsabgabe
Anmerk. der Redaktion: Die Gebrauchsabgabe oder auch Benützungsabgabe ist eine kommunale Abgabe, die für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes von einigen Gemeinden eingehoben wird. “Eine rasch umsetzbare Idee zur Senkung der Strompreise ist, wie bereits im Sondergemeinderat von mir angesprochen, dass die Stadt Innsbruck auf die Einhebung der Gebrauchsabgabe, welche ohnehin nur wenige Gemeinden in Österreich einheben, verzichtet - und die IKB diese Ersparnis von 6 % Gebrauchsabgabe auf Energie den IKB - Kunden 1:1 weitergibt. Die Strompreisrechnung könnte umgehend gesenkt werden, wie auch der Vorsitzende des Vorstandes der IKB Helmuth Müller bei der Sondersitzung des Innsbrucker Gemeinderates am 24. Juli 2023 dem Innsbrucker Gemeinderat versicherte", erklärt GR Depaoli dazu. “Ebenso hat das Gerechte Innsbruck einen dringenden Antrag eingebracht, der Bürgermeister wird beauftragt zum Zwecke der Neuberechnung der Stromkalkulation eine Hauptversammlung der IKB einzuberufen, und selbige bis zu Gemeinderatssitzung im November 2023 vorzulegen. Auf Basis dieser Strompreiskalkulation sollte es möglich sein, weitere Beschlüsse im Gemeinderat zu fassen, um die Innsbruckerinnen und Innsbrucker, wie selbstverständlich auch die heimische Wirtschaft, finanziell zu entlasten,” schließt Depaoli.
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