Massenschlägerei im B1
Türsteher zu zwei Jahren Haft verurteilt

- Im Innsbrucker Szenelokal B1 kam es im September zu einem Gewaltexzess. Heute standen 13 Angeklagte vor Gericht.
- Foto: Michael Steger
- hochgeladen von Michael Steger
Die verstörenden Videoaufnahmen der Massenschlägerei im B1 machten noch am Abend der Geschehnisse in sozialen Medien die Runde. Besonders die Schläge eines Türstehers mit einem Eisensteher auf eine im Raufhandel verwickelte Person waren verstörend. Der Türsteher zeigte sich heute vor Gericht reuig. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.
INNSBRUCK. Das gewaltsame Aufeinandertreffen einer Gruppe randalierender Gäste und dem Security-Personal des B1 fand heute am Landesgericht sein Nachspiel. 13 Personen, die im September an der Schlägerei beteiligt waren, mussten sich vor dem Schöffengericht verantworten. Hauptangeklagt war im auch mit zahlreichen Verteidigern vollbesetzten Schwurgerichtssaal jener Türsteher, der mit einem Eisensteher auf zumindest eine am Raufhandel beteiligte Person mehrfach brutal eingedroschen hat. Heut zeigte sich der Beschuldigte Rumäne geständig. Von einer absichtlichen Körperverletzung distanzierte er sich jedoch. Angst und Überforderung seien die Auslöser seiner Tat gewesen. "Wenn ich das jetzt sehe (Anm. die Videoaufzeichnungen der Nacht), erkenne ich mich selbst nicht wieder", so der Angeklagte, der auch keine Ausbildung als Türsteher hat.
Urteil ergangen
Bereits zu Mittag erging das Urteil gegen den Angeklagten. Die Schöffen sahen eine absichtliche schwere Körperverletzung mithilfe des elf Kilogramm schweren Edelstahl-Stehers. Notwehr erkannten die Schöffen nicht. Mildernd wurde die Tatsache gewertet, dass sich der Beschuldigte geständig zeigte und die vorherige Unbescholtenheit. Außerdem sei die Situation für die Türsteher, die sich der ständigen Provokation durch die abgewiesenen Gäste ausgesetzt sahen, mildernd zu werten. Der Beschuldigte wurde mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren Haft verurteilt. 18 Monate davon bedingt und 1440 Euro Geldstrafe. Zusätzlich muss der Türsteher drei Personen Schmerzensgeld in der Gesamtsumme von 2.500 Euro zahlen.
Weitere Urteilssprüche sind noch ausständig.
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