Innstraße 115
Architektenkammer fordert Rücknahme des GR-Beschlusses
Auf der Liegenschaft Innstraße 115, zwischen Kaysergarten und Villa Blanka, unterhalb einer alten Villa aus dem späten 19. Jahrhundert wird ein Wohnprojekt umgesetzt. Seit über zwei Jahren ist die Gestaltung heftig diskutiertes Thema. Die Architektenkammer fordert die Rücknahme des GR-Beschlusses.
INNSBRUCK. In einem offenen Brief beziehen die Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg, die Zentralvereinigung der Architekten Österreichs - Tirol sowie die Architekturfakultät der Universität Innsbruck – Studio 3 Stellung zum Projekt "Innstraße 115".
"Mit der Befürwortung des Bauprojekts in der Innstraße 115 wird ein überdimensioniertes Großprojekt gutgeheißen, das Bauland-Spekulationen und Teuerungen am Wohnungsmarkt weiter befeuert – und nicht zuletzt ein charakteristisches Ensemble zerstört."
Gestaltungsbeirat
Genau zehn Jahre ist es her, dass die Stadt Innsbruck den zukunftsweisenden Schritt gemacht und einen Gestaltungsbeirat installiert hat. Als großen Wurf bezeichnete ihn die damalige Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer, als Festtag für die Baukultur der damalige Stadtrat Gerhard Fritz. Neben dem bewährten Architekturwettbewerb erhielt Innsbruck damit ein zweites wichtiges Instrumentarium, um baukünstlerische Qualität zu gewährleisten. Politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger und städtischen Abteilungen stand seither ein Gremium aus unabhängigen Fachleuten zur Seite, dessen Expertise eine nachhaltige bauliche Entwicklung der Stadt förderte und substanziell zu transparenten Entscheidungen beitrug.
Expertise infrage gestellt
Nun stellt die Mehrheit des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte genau diese wichtige Expertise infrage, indem sie mehrheitlich das Neubauprojekt Innstraße 115 befürwortet.
Die von einem privaten Investor dort vorgesehene Wohnanlage widerspricht in Dimension, Ausformung und Gewichtung jeglicher nachhaltigen Stadtentwicklung.
Mehr noch: Die projektierte Anlage befeuert den überhitzten Immobilienmarkt in Innsbruck weiter und ist ein verhängnisvolles Signal an Investorinnen und Investoren sowie Spekulantinnen und Spekulanten.
Der Beginn der Diskussion
Charakteristik
Das weithin sichtbare charakteristische Bestandsgebäude bezieht seinen baukünstlerischen und - historischen Reiz nicht zuletzt durch seine Hanglage inmitten von Streuobstwiesen. Mit der von den Immobilienentwicklern vorgesehenen terrassenförmigen Bebauung des gesamten Grundstücks verliert das Gebäude aber sein prägendes Umfeld. Damit wird es seiner zentralen Qualität enthoben – selbst wenn der Bestand vorbildlich renoviert würde, was aufgrund des fehlenden Denkmalschutzes nicht vorgeschrieben werden kann. Dieses so charakteristische Gebäude wird Staffage. Über die terrassenförmige Verbauung strebt der Projektwerbende zudem eine Maximalverdichtung an. Statt den ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehenen 3.200 Quadratmetern Nutzfläche sollen es nun 5.700 Quadratmeter sein – der dafür vom Investor angebotene „Zusatznutzen“ für städtische Einrichtungen bzw. Einrichtungen im öffentlichen Interesse stehen in keinem Verhältnis dazu.
Fatales Zeichen
Ein exorbitant hoher Kaufpreis für das Grundstück, gewinnmaximierendes Ausreizen der Fläche und die Planung von Luxuswohnungen – ein fatales Zeichen an die Innsbrucker Bevölkerung, die unter hohen Wohnungspreisen stöhnt. Ein fataler Anreiz für Investorinnen und Investoren, bei künftigen Projekten in gleicher Manier zu verfahren. Nicht zuletzt aber auch ein fatales Zeichen in Hinblick auf die Expertise, die sich die Stadt Innsbruck in Sachen Baukultur aufgebaut hat – durch Wettbewerbe, durch einen Gestaltungsbeirat und die engagierte Stadtplanung und -entwicklung.
Aufforderung
Gewichtige und sachlich mehr als stringente Argumente sprechen gegen die Ausführung des
Bauprojektes in dieser Form.
Wir fordern daher, die mehrheitliche Entscheidung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte und des Gemeinderats der Stadtgemeinde Innsbruck, für den vom Immobilienentwickler vorgesehenen Neubau in der Innstraße 115 zu überdenken und die negative Stellungnahme der Stadtplanung sowie des Innsbrucker Gestaltungsbeirates zu berücksichtigen.
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