Trockenheit
Verordnung zum Schutz vor Waldbränden in Kraft
Wie die Bezirkshauptmannschaft Braunau informiert, ist seit 7. März 2025 im Bezirk Braunau die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft. BEZIRK BRAUNAU. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Braunau sowie in deren Gefährdungsbereichen ist damit jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald...