Haimbuchner
Oberösterreichs Baurecht wird modernisiert

- von links: Harald Goldberger, Abteilungsleiter Umwelt-, Bau-und Anlagentechnik, Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner und Karlheinz Petermandl, Leiter der Gruppe Baurecht, informierten am 8. September über die Novelle der Bautechnikverordnung 2020.
- Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr
- hochgeladen von Katharina Wurzer
Seit 1. September ist in Oberösterreich eine Novelle der Bautechnikverordnung in Kraft. Im Sommer 2021 sollen eine Novelle der OÖ Bauordnung 1994 und eine des OÖ Bautechnikgesetzes 2013 folgen.
OÖ. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass das oberösterreichische Baurecht laufend evaluiert werden müsse, um den Bedürfnissen und Herausforderungen der Praxis zu entsprechen. Das meint jetzt Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbau-Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ).
"Unser Ziel ist es ein, ein baurechtliches zukunftsorientiertes Gesamtpaket zu schnüren, welches einen klaren verwaltungsvereinfachenden Fortschritt erkennen lässt. Die jetzige Novelle der Bautechnikverordnung setzt dabei im Kern bereits auf jene Schwerpunkte und Vorgaben, die auch für die anstehenden Novellen ausschlaggebend sein werden. Insbesondere den Fragen der Harmonisierung, Klarstellung und Vereinfachung wurde bei der Novelle der Verordnung, neben der Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben, vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt", führt Haimbuchner aus.
Brandschutz ist einer der Schwerpunkte
Im Detail werden zum Beispiel neue Vorgaben der Gebäude-Richtlinie (2018/844/EU) und Vorgaben der Richtlinie 2013/59/EURATOM umgesetzt, gesetzliche Regelungslücken geschlossen und Deregulierungen in der Verwaltung getroffen. Inhaltlich liegen die Schwerpunkte auf Brandschutz, Hygiene und Gesundheit, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Schallschutz sowie Energie. So werden etwa Brandschutzkonzepte für Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und Versammlungsstätten reduziert. Detailvorschriften für Sicherheitsräume, zum Beispiel in Betriebs- und Bürobauten, aber auch in Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten, entfallen. Diese sind derzeit de facto erforderlich, werden aber oft nicht den Vorschriften entsprechend umgesetzt. 2021 sollen Sicherheitsräume dann gänzlich aus der OÖ Bauordnung gestrichen werden.
Um Klarstellungen zu treffen und Regelungslücken zu schließen, sind im Sommer 2021 auch eine Novelle der OÖ Bauordnung 1994 und eine des OÖ Bautechnikgesetzes 2013 geplant. "Egal ob Häuslbauer, Wohnbauträger oder Betriebsstättenerrichter, für alle ist das Baurecht die essenzielle Grundlage ihres Bauvorhabens. Daher ist es für mich als Baurechts- und Wohnbaureferent wichtig, dass Oberösterreich ein schlankes, modernes und praxistaugliches Baurecht hat", meint Haimbuchner.
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