Polit-Ticker
Stadtsenatsentscheidungen, Petitions-Übergabe und Kostenwahrheit
"Die Stadt der blühenden Inseln" war ein Thema in der Stadtsenatssitzung. Die Mieterinnen und Mieter der NHT-Anlage Mitterweg haben der politischen Landesspitze eine Petition übergeben. Einmal mehr wird der Bozner Platz thematisiert, dessen Neugestaltung im Laufe des Jahres 2024 beendet sein soll. Verärgerung über "Parkplatzvernichtung".
INNSBRUCK. Die Mieterinnen und Mieter der NHT-Gebäude am Mitterweg haben LH Toni Mattle und LHStv. Georg Dornauer eine Petition nach der enormen Kostensteigerung der Mietvorschreibungen übergeben. Politische Unterstützung erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner von der FPÖ Innsbruck und der Liste "Gerechtes Innsbruck". Die Gesamtmiete erhöhte sich um 26 Prozent, die Rückzahlung des WBF-Darlehens um 50 Prozent, Warmwasser um 246 Prozent und Heizkosten um 244 Prozent.
"Die neuen Mietvorschreibungen liegen vor, bis jetzt haben 36 Mieter mitgeteilt, dass sie sich die Wohnung nicht mehr leisten können und ausziehen werden. In 12 Jahren haben sich die Mieten um 300 % verteuert und es steigt weiter",
richtet sich ein Mieter mit einem Schreiben an Bgm. Georg Willi. Im Jahr 1999 lag die Mietvorschreibung für die Wohnung bei 365,47 Euro, 23 Jahre später liegt die Miete für die Wohnung bei 1.249,60 Euro. Besonders die Steigerung der Miete vom Jahr 2022 mit 991 Euro auf die neue Vorschreibung für das Jahr 2023 mit 1.249,60 Euro, eine Steigerung um über 26 Prozent, trifft die Mieterinnen und Mieter der Wohnanlage am Mittwerweg. "Wir können uns die Wohnung nicht mehr leisten, obwohl wir Arbeit haben, jetzt ist Grenze überschritten, es bleibt nichts mehr zu Leben über und stehen mit dem Rücken zu Wand", beschreibt der Mieter mit drastischen Worten die Situation in seinem Brief an Bgm. Willi.
Mietpreisexplosion auch Thema im Gemeinderat, BezirksBlätter Innsbruck Artikel
Bestellung als Abteilungsleiter und Amtsvorstand
Mit einstimmigem Beschluss im Stadtsenat wird Ferdinand Neu ab 1. Mai 2023 für fünf Jahre zum Leiter der Magistratsabteilung II, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung bestellt. Ferdinand Neu kann auf jahrelange Erfahrung im Stadtmagistrat Innsbruck, unter anderem als Vorstand der Ämter Familie, Bildung und Gesellschaft (2000-2010), Personalwesen (2010-2020) und Allgemeine Servicedienste (seit 2020), verweisen. Als Vorstand des Amtes Rechnungswesen in der Magistratsabteilung IV, Finanz- Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung wird Manuel Kofler mit einstimmigem Beschluss ab 1. Februar 2023 für fünf Jahre bestellt. Er verfügt über Erfahrung in der Führung multikultureller Teams und über umfassende Kenntnisse im Finanzbereich. Überzeugen konnte Herr Kofler nicht nur aufgrund seiner fachlichen, sondern auch mit seinen kommunikativen Fähigkeiten in Kombination mit einem sehr guten Rollenverständnis für die Position des Vorstandes des Amtes Rechnungswesen.
„Beide Positionen sind sehr wichtig und stellen eine verantwortungsvolle Aufgabe dar. Sowohl Ferdinand Neu als auch Manuel Kofler haben in den letzten Jahren hervorragende Arbeit geleistet und den Stadtmagistrat dadurch sehr bereichert. Ich gratuliere beiden zur Bestellung und freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit“, betonen Bürgermeister Georg Willi und Magistratsdirektorin Gabriele Herlitschka unisono.
Neubesetzung im Landessportrat
Aufgrund der im Herbst 2022 durchgeführten Landtagswahl, ist der Tiroler Landessportrat neu zu besetzen. Die Stadt Innsbruck kann dafür ein Mitglied und ein Ersatzmitglied für die Gesetzgebungsperiode benennen. Der Stadtsenat sprach sich einstimmig dafür aus, die für Sport ressortzuständige Stadträtin Elisabeth Mayr als Mitglied in den Landessportrat zu entsenden. Ihr Ersatz bzw. Stellvertreter wird Gemeinderat Andreas Wanker.
Stadt der blühenden Inseln
Innsbruck bunter, blühender und bienenfreundlicher machen – das ist das erklärte Ziel der Aktion „Garteln vor der Haustüre“, die 2021 im Frühjahr vom Amt für Grünanlagen und der Geschäftsstelle BürgerInnenbeteiligung gestartet wurde. Alle, die Lust haben, können in ihrer Wohnumgebung eine grüne Insel auf öffentlichem Grund gestalten. Dabei geht es um sogenannte Baumscheiben, sprich Grünflächen rund um städtische Bäume. Bevor Hobbygärtnerinnen und -gärtner, und solche, die es werden wollen, loslegen können, braucht es nur die Zustimmung durch das Amt für Grünanlagen. Dieses schaut sich die gewünschten Standorte an und gibt diese nach Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zur Bepflanzung frei. Erlaubt sind Blumen und Pflanzen, die nicht höher als 60 Zentimeter sind.
„Die Aktion ist bisher auf großes Interesse gestoßen“, freut sich die ressortzuständige Stadträtin Uschi Schwarzl. „Im Vorjahr wurden drei städtische Grünflächen zur Betreuung übergeben, und drei Flächen gingen wieder an die Stadt zurück. Insgesamt gibt es somit 18 Patenschaften durch Privatpersonen und Institutionen, welche sich um die Begrünung und Betreuung der blühenden Inseln kümmern.“
Aktuelles aus der Stadtpolitik im Polit-Ticker der BezirksBlätter Innsbruck
Transparenz und Kostenwahrheit
„In einer Anfragebeantwortung vom 16. November 2022 auf eine Anfrage des Gerechten Innsbruck teilte Finanzreferent und Bürgermeister Georg Willi mit, dass eine Kostenschätzung über die Neugestaltung des Bozner Platzes in der ersten Dezemberhälfte 2022 vorliegen wird. Es ist vorgesehen, die aktuelle Kostenschätzung dem Stadtsenat vor Veröffentlichung einer Ausschreibung vorzulegen,“ teilt GR Gerald Depaoli in einer Aussendung mit.
„Faktum ist, dass wir bis heute nicht wissen, wie viel die Neugestaltung des Bozner Platzes den Innsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern kosten wird, obwohl bereits das Wett-bewerbsergebnis eines Architekturwettbewerbes, welcher übrigens stadtrechtswidrig durch-geführt wurde, vorliegt. Einzig im Rathaus gibt es Gerüchte, dass die Kosten für die Neuge-staltung des Bozner Platzes komplett aus dem Ruder laufen, und wir mittlerweile von Ge-samtkosten von 8 Millionen bis 10 Millionen Euro reden sollen.
Ebenso hört man, soll es auch mittlerweile Pläne geben, die Neugestaltung des Bozner Platzes in der Ausführung zu reduzieren, um das vom Gemeinderat beschlossene Budget von 5 Millionen Euro irgendwie einhalten zu können, was wiederum bedeuten würde, dass es einen neuen Gemeinderatsbeschluss über die Neugestaltung des Bozner Platzes brauchen würde,“ sagt Depaoli. „Das Gerechte Innsbruck fordert Bürgermeister Georg Willi und Tiefbaustadträtin Schwarzl auf die Geheimniskrämerei über die wahren Kosten der Neugestaltung des Bozner Platzes, wie sie der Innsbrucker Bevölkerung präsentiert wurde, umgehend öffentlich mitzuteilen. Das Gerechte Innsbruck fordert Transparenz und Kostenwahrheit zur Neugestaltung Bozner Platz. Die Innsbrucker Bevölkerung hat ein Anrecht darauf endlich zu wissen, was die Neugestaltung des Bozner Platzes kosten wird!“, so Depaoli, der eine weitere schriftliche Anfrage an den Bürgermeister zu den Gesamkosten Neugestaltung Bozner Platz ankündigt.
Ärger über Parkplatzvernichtung
Schon seit langem ärgern sich Innsbrucker Bürger über die stetig wegfallenden Parkplätze durch Radbügel in Innsbruck. „Im Stadtteil Wilten ist die Parkplatzsituation, wie Anrainer berichten, sehr prekär“, so Vizebgm. Markus Lassenberger in einer Aussendung:
"Laut Radmasterplan ist nämlich vorgesehen, jedes Jahr rund 600 Radabstellanlagen im öffentlichen Bereich zu installieren, welche bis 2030 sogar mit einer Summe von insgesamt 6000 neuer Radabstellplätze beziffert wird.
Großteils werden dafür jedoch Parkplätze für PKWs vom grünen Bürgermeister sowie seiner grünen Stadträtin Uschi Schwarzl geopfert. Dies alles zum Nachteil von Anrainern oder Gästen, die deshalb stundenlang nach freien Parkplätzen suchen müssen. Diese Vorgehensweise hat die FPÖ-Rudi Federspiel veranlasst, im November 2022 einen Antrag einzubringen, der künftig die Installation von Radbügel zu Lasten von PKW-Parkplätzen verhindern soll. „Wer nun glaubt, die bürgerlichen Parteien würden diesem grünen Treiben Einhalt gebieten, hat sich getäuscht, denn im Stadtsenat wurde der Antrag von Grüne, SPÖ und Unterstützung der Fraktion Für Innsbruck mehrheitlich abgelehnt. Man sieht hier klar, dass die Fraktion Für Innsbruck als eigentlich bürgerliche Liste dem grünen Bürgermeister treu bleibt und das Autofahrer-Bashing unterstützt.“ Abschließend fordert Lassenberger die Grüne auf, „endlich Politik fürdie Bürger zu machen und Innsbruck nicht länger als ideologisches Versuchslabor zu missbrauchen.
GR-Anfrage & Beantwortung
Frage 1: War das Vorhaben Neugestaltung Bozner Platz gemäß Stadtrecht der Landes-hauptstadt Innsbruck (IStR) zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Innsbrucker Gemeinderat ausfinanziert, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort: Der § 51 (3) IStR bezieht sich auf den Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Jedes Vorhaben muss für sich ausfinanziert sein. Aufträge für Vorhaben dürfen nur vergeben und vertragliche Verpflichtungen hierüber nur eingegangen werden, wenn die zu ihrer Finanzierung vorgesehenen Mittelaufbringungen gesichert sind.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.10.2021 den im Ergänzungsantrag 2 vorgeschlagenen Baukostendeckel in Höhe von 5,0 Mio. inkl. MwSt. im Zuge der Vergabe der Planungsleitungen an den Gewinner des Realisie-rungswettbewerbes "Neugestaltung Bozner Platz" beschlossen.
Die in den Voranschlägen 2022 und 2023 vorgesehenen Beträge lauten wie folgt:
2022: € 670.000,--
2023 € 4.350.000,--
Aus dem Rechenabschluss 2021 sind € 225.576,58 ersichtlich.
Frage 2: Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Für die Neugestaltung des Bozner Platzes besteht noch kein Vergabebeschluss für die Bauarbeiten. Zum Zeitpunkt des Vergabebeschlusses muss das Projekt jedenfalls ausfinanziert und müssen die zur Finanzierung vorgesehenen Mittel gesichert sein.
Frage 3: Wie kann es sein, dass der Bürgermeister die tatsächlichen Kosten für die Neugestaltung des Bozner Platzes nicht weiß, obwohl mit den Bauarbeiten bereits begonnen wurde?
Antwort: Die Ausschreibung für die Neugestaltung des Bozner Platzes erfolgt zu Jahresbeginn 2023 im offenen Verfahren. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich aus dem Ausschreibungsergebnis und werden dem Stadtsenat zur Vergabeentscheidung vorgelegt. Bei den bisher beauftragten Bauarbeiten handelt es sich um Vorarbeiten, deren Kosten selbstverständlich bekannt sind.
Frage 4: Aufgrund welcher Kostenaufstellung bzw. Kostenschätzung wurden Förderungen für die Neugestaltung des Bozner Platzes beantragt?
Antwort: Der Förderantrag basiert auf der Kostenschätzung, wie sie auch dem Gemeinderat für die Beschlussfassung am 27.10.2021 bekannt gegeben wurde.
Frage 5: Welche Förderungen wurden wann (Datum) vom Bürgermeister bzw. der Stadt Innsbruck für die das Projekt Neugestaltung Bozner Platz beantragt, und in welcher Höhe? (Um Aufstellung pro Förderungsgeber wird ersucht)
Antwort:
Kommunales Investitionsprogramm 2020:
• am 14.10.2022 beantragt (€ 2.400.000,--)
• am 25.11.2022 zugewiesen "AFS-107538109-335400-221019" ein Zweckzuschuss in Höhe von € 2.400.000,--
• am 28.11.2022 auf dem Konto der Stadt eingelangt (€ 2.400.000,--)
Gemeindeausgleichsfonds (GAF) – COVID-19 Sonderförderung (2.0)
• 17.11.2020 Verwendungszusage Land Tirol (€ 359.000,--)
• 06.10.2022 eingelangt auf dem Konto der Stadt € 115.000,--
• offen € 244.000,-- (beantragt 10.11.2022)
klima.aktiv: Antragstellung erfolgte am 28.02.2022. Die Rückmeldung der för-dergebenden Stelle ist noch ausständig.
Frage 6: Welche Fördergelder (zu Frage 5) wurden bereits überwiesen bzw. auch dement-sprechend verbucht?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 7: Wann konkret soll die Fertigstellung Neugestaltung Bozner Platz erfolgen bzw. welche Bauzeit wurde bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Neugestaltung Bozner Platz eingeplant inklusive bereits erfolgter Entfernung der Toilettenanlagen, Rodung der Winterlinden?
Antwort: Im Hinblick auf die erhaltene Förderung (KIP) sind die dafür nötigen Zahlungen der Stadt im zuschussfähigen Zeitraum (bis 31.01.2025) zu leisten. Die Bauarbeiten wurden mit der Entfernung der Reste der alten WC-Anlage, mit Bodenerkundungen, Kriegsrelikte-Untersuchung sowie Entfernung des Tanks der ehemaligen Tankstelle bereits begonnen. Ursprünglich war die Neugestaltung bis Ende des Jahres 2023 vorgesehen. Nach zwischenzeitlich neu hinzugekommenen Notwendigkeiten für Leitungen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ist der Baubeginn der Oberflächengestaltung im Jahresverlauf 2023 zu verschieben und die Baufertigstellung daher erst im Laufe des Jahres 2024 möglich.
Frage 8: Wurde bereits ein Verkehrskonzept für die Bauphase erarbeitet, zumal mit 8.000 Kraftfahrzeugen täglich die Innenstadtwirtschaft abhängig vom motorisierten Individualverkehr ist?
Antwort: Der innenstadtbezogene Verkehr zu den Zentrumsgaragen wird über die Baustelle Bozner Platz abgewickelt, ebenso wie der lokale Lieferverkehr. Der Durchgangsverkehr am Bozner Platz wird umgeleitet. Die nächste bzw. unmittelbare Umleitungsstrecke verläuft über den Südtiroler Platz.
Frage 9: Wenn ja, wann wurde das Verkehrskonzept mit wem erarbeitet? (Datum)
Antwort: Die Verkehrsabwicklung in der Bauphase wurde mit der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, Verkehrsplanung, Klimaschutzstrategien, Tiefbau-Planung, dem Planungskoordinator der IKB und der Baukoordination der Stadt Innsbruck am 13.10.2022 abgestimmt.
Frage 10: Wenn nein, warum wurde kein Verkehrskonzept erarbeitet bzw. wann soll ein dementsprechendes Verkehrskonzept erarbeitet werden?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 9. Ein Verkehrsbescheid nach der Verkehrsverhandlung ergeht über Antrag des Bauführers (Baufirma nach Vergabeentscheidung).
Frage 11: Wie hoch sind die Kosten für die Stadt Innsbruck für die Informationstafel am Bozner Platz inklusive Visualisierung? (Bitte um Kostenaufstellung)
Antwort: Erstellung Visualisierung: € 2.040,-- inkl. MwSt. Druck und Beklebung beigestellter Bautafeln: € 1.134,-- inkl. MwSt.
Frage 12: Warum wird bei der Visualisierung Neugestaltung Bozner Platz vermittelt, dass die Bäume 30 bis 40 Meter hoch werden, obwohl die Gleditsia triacanthos "Skyline" maximal 15 bis 20 Meter hoch wird?
Antwort: Die Visualisierung ist maßstäblich und vermittelt keine Höhe von 30 bis 40 m. (Anmerkung: Die Traufenhöhe der unmittelbar umliegenden Gebäude beträgt ca. 20 m)
Frage 13: Warum wird mit der Neugestaltung Bozner Platz ausgerechnet unter einem grünen Bürgermeister und einer ressortzuständigen Stadträtin (ebenfalls Grüne) eine der letzten Grünflächen in der Stadt vernichtet und auf Blumenbeete verzichtet?
Antwort: Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur Baukultur und führt daher regelmäßig für umfangreichere Neugestaltungen des Straßenraumes Wettbewerbsverfahren durch. Dies ergibt sich zudem in Anwendung des Bundesvergabegesetzes (BVergG). Die Neugestaltung Bozner Platz wurde als offenes Wettbewerbsverfahren in Anwendung der Wettbewerbsordnung der Kammer durchgeführt. Das Ergebnis wurde von einem Preisgericht (Jury) ermittelt. Das Preisgericht hat in der Begründung unter anderem formuliert:
"Das Projekt verwendet als traditionelles Gestaltungsmittel Baumsetzungen, um innerhalb des vorhandenen Platzraumes ein spannungsreiches Wechselspiel von kontrastreich inszenierten Raumqualitäten zu schaffen. Ein Baumkarree erzeugt als Raum im Raum eine wohltuend kühle Zone, die im Kontrast zu einer gänzlich von Bepflanzungen frei gehaltenen, überraschend offenen Raumzone im Übergangsbereich zur Wilhelm-Greil-Straße steht. Sphären der Ruhe und Intimität unter dem Baumdach und Zonen von bühnenartiger Offenheit werden ergänzt durch Baumreihen westlich der Greilstraße und nördlich der Brixner Straße."
Frage 14: Welches Unternehmen hat wann (Datum) ein externes Gutachten erstellt (keine Stellungnahme), welches attestiert, dass eine Versetzung der Winterlinde nicht möglich ist bzw. sinnvoll erscheint?
Antwort: Nach dem deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband ist ein Gutachten "... immer eine Stellungnahme, die mit einer besonderen Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung erstellt wurde". Um die Verpflanzbarkeit der Linde beurteilen zu können, wurde von der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, ein Experte als Sachverständiger beigezogen. Der zur Beurteilung beigezogene Mitarbeiter der international tätigen Firma Opitz verfügt über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Zunächst erging am 18.03.2022 eine schriftliche Stellungnahme aufgrund von übermittelten Daten. Bei einem Termin vor Ort am 17.05.2022 wurden diese Angaben dann konkretisiert und vom Experten (= Sachverständigen) eine Größtbaumverpflanzung als möglich, aber nicht sinnvoll erachtet. Somit wurden vom Experten Grundlagen genauestens erhoben (= Befund) und daraus Schlussfolgerungen gezogen (= Gutachten). Die genaue Beschreibung ist in der Stellungnahme zum gemeinderätlichen Antrag MagIbk/41563/GfGR-AT/37/2022 vom 06.10.2022 nachzulesen.
Frage 15: Liegt dieses gegenständliche Gutachten für Mitglieder des Gemeinderates zur Einsicht auf, und wenn ja, wo?
Antwort: Dieses ist in der Stellungnahme zum gemeinderätlichen Antrag MagIbk/41563/GfGR-AT/37/2022 vom 06.10.2022 nachzulesen.
Frage 16: Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 15.
Frage 17: Es ist allgemein bekannt, dass StRin Mag.a Schwarzl den Gemeinderat mittels Fehlinformation informierte und es kein externes Gutachten, wie in der Gemeinderatsitzung im Oktober behauptet, zum Gesundheitszustand der alten Winterlinde gegeben hat. Wie bewerten Sie als Bürgermeister die gegenständliche Fehlinformation von StRin Mag.a Schwarzl und welche Konsequenzen ziehen Sie als Bürgermeister daraus?
Antwort: Das Gutachten zum Gesundheitszustand des Baumes wurde von den Amtssachverständigen der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, erstellt. Wie sich nach der Fällung herausstellte, waren die Einschätzungen der Amtssachverständigen zu hundert Prozent richtig. Die Beiziehung eines externen Gutachters bzw. Sachverständigen bezog sich immer nur auf die Möglichkeit der Größtbaumverpflanzung.
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