Innsbruck
Stadt schnürt erstes Wirtschaftspaket

Vizebürgermeister  Johannes Anzengruber sowie StadträtinChristine Oppitz-Plörer präsentieren wirtschaftliche Erleichterungen. | Foto: Stadtblatt
  • Vizebürgermeister Johannes Anzengruber sowie StadträtinChristine Oppitz-Plörer präsentieren wirtschaftliche Erleichterungen.
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INNSBRUCK. Zahlreiche Maßnahmen und Initiaitven setzen die Stadt Innsbruck und die städtischen Betriebe. Vizebürgermeister Johannes Anzengruber sowie Stadträtin Christine Oppitz-Plörer präsentieren ein erstes Maßnahmenpaket: Gebührenverschiebungen, Kommunalsteuerstundung oder Mahnungsstopp.

Breite Unterstützung

„Die Corona-Krise fordert uns alle physisch und psychisch. Täglich kommen neue Herausforderungen auf uns zu. Oberste Priorität hatten die Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge sowie darauf folgend eine Grundsicherung essentieller Bedürfnisse für Bedürftige, Alleinerziehende und Obdachlose. Als nächstes ist eine breite Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Sicherung des Fortbestandes inklusive der vielen Arbeitsplätze auf Schiene. Die Stadt Innsbruck hat auch für die Wirtschaft ein offenes Ohr und bemüht sich aktiv diesen Bereich zu unterstützen“, betonen Vizebürgermeister  Johannes Anzengruber sowie StadträtinChristine Oppitz-Plörer.

Maßnahmen

Neben der bereits erfolgten Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung, die es ArbeiterInnen und Angestellten ermöglicht, mit ihrem PKW zur Arbeit zu fahren und damit einer möglichen Ansteckungsgefahr in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu entgehen wurden im Schnellgang weitere Punkte beschlossen.

  • Für alle jene Betriebe, die um einen Gastgarten angesucht haben, wird der zu leistende finanzielle Beitrag bis auf weiteres eingefroren und erst wieder mit der Aufhebung der Maßnahmen rund um Corona bzw. frühestens ab Juli fällig
  • Für UnternehmerInnen, die aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Krise nachweislich Einnahmenverluste oder einen völligen Einnahmenentfall haben, wird die monatlich fällige Kommunalsteuer aufgrund eines formlosen Schreibens an das Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung bis auf Weiteres gestundet. Vorschreibungen von Säumniszuschlägen und von Stundungszinsen erfolgen im Falle dieser Stundungsansuchen nicht.
  • Die IKB als strategisch wichtige Tochtergesellschaft wird nach Rücksprache mit dem Vizebürgermeister ebenfalls entsprechende kundenfreundliche Maßnahmen wie Zahlungserleichterungen, höhere Upload-Bandbreite zur Verbesserung des Home-Office oder Erleichterungen wie keine Mahnungen und Stromabschaltungen setzen.

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