Corona-Virus
Einhaltung werden von MÜG und Polizei kontrolliert, Update für Gastro

- Weitere Schutzmaßnahmen der Stadt Innsbruck.
- Foto: IKM
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INNSBRUCK. Zum Schutz der Innsbrucker Bevölkerung vor einer Weiterverbreitung von Covid-19 wurden von Bürgermeister Georg Willi auf Basis des Epidemiegesetzen 1950 und unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit und des freien Warenverkehrs mit 15. März ab sofort auch für das Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Verkehrsbeschränkungen verfügt.
Die Verordnung der Stadt Innsbruck gilt bis auf weiteres bis 22. März und wird von der Mobilen Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck (MÜG) bzw. der Polizei kontrolliert. Im Bedarfsfall sind Strafen vorgesehen.

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· BürgerInnen, die weder ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz im Bezirk bzw. in Tirol haben, müssen das Landesgebiet Tirol unverzüglich verlassen, sofern sie nicht einer beruflichen Tätigkeit zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur oder der Versorgungssicherheit nachgehen.
· Österreichische StaatsbürgerInnen mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Tirol, welche sich derzeit im Ausland befinden, können weiter nach Hause zurückkehren. Das gilt auch für Personen, die einer beruflichen Tätigkeit zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur oder der Versorgungssicherheit nachgehen.
· Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes ist nur mehr unter folgenden trifftigen Gründen erlaubt:
* Deckung von Grundbedürfnissen z.B. Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Besuch bei Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen in ihrem jeweiligen privaten Bereich, Handlungen zur Versorgung von Tieren
* Ausübung beruflicher Tätigkeiten
* Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgung (z.B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie)
Update für die Gastro

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