Letzte Chance 2024
Photovoltaik-Förderung in Niederösterreich

- Mit Photovoltaikanlagen sichern Familien nicht nur ihre Energieversorgung, sondern auch eine saubere Umwelt für kommende Generationen
- Foto: Pexels/Los Muertos Crew
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Der dritte Fördercall für Photovoltaikanlagen läuft derzeit in Niederösterreich und bietet noch bis zum 21. Oktober 2024 die Chance auf attraktive Zuschüsse. In Kombination mit der bis Ende 2025 befristeten Umsatzsteuerbefreiung für Solaranlagen wird der Umstieg auf erneuerbare Energien deutlich erleichtert.
NÖ. Die Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Diese finanziellen Anreize sollen es Hausbesitzern erleichtern, in die Solarenergie zu investieren. Ende 2023 decken Photovoltaikanlagen etwa 15 % des Strombedarfs in Niederösterreich, während die Fläche solarthermischer Kollektoren rund 710.000 Quadratmeter beträgt.
Wir haben recherchiert und für dich alles Wichtige zum letzten Fördercall zusammengefasst
Unterstützung durch die eNu
Die Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich (eNu) fördert den Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie durch umfassende Beratungsangebote, Seminare und Veranstaltungen. Dazu gehören unter anderem:
- Energieberatung zu Technik und Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen
- Beratungsangebote für Bürgerbeteiligungen
- Die NÖ Photovoltaik Liga, die erfolgreichste Gemeinden auszeichnet
- Live-Darstellungen der aktuellen Stromproduktion und des Verbrauchs in Niederösterreich
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Privatpersonen von der Umsatzsteuer befreit. Der Nullsteuersatz ist vorerst bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die Befreiung gilt für Anlagen mit einer maximalen Leistung von 35 kWp, die auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben werden, darunter:
- Wohngebäude
- Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden (z. B. Gemeindeämter, Kindergärten)
- Gebäude, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Körperschaften oder Vereinigungen genutzt werden
Eine PV-Anlage gilt als „in der Nähe“, wenn sie auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstücks installiert ist, wie etwa einer Garage oder einem Gartenschuppen.

- Die Förderung von Photovoltaikanlagen in Niederösterreich ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutrale Energieversorgung
- Foto: Unsplash/Mariana Proenca
- hochgeladen von Caroline Fegerl
Die Energiewende kommt in dein Zuhause
Photovoltaikanlagen im Eigenheim ermöglichen es, Strom nachhaltig zu erzeugen und Energiekosten zu senken. Durch die gesunkenen Einspeisetarife ist eine Tendenz zu beobachten, dass Photovoltaikanlagen wieder kleiner werden und sich stärker am Eigenbedarf orientieren. Damit kommt die Energiewende direkt in dein Zuhause und macht Niederösterreich zur Ökostrom-Lokomotive Österreichs.
"Photovoltaik ist einer der wichtigsten Energieträger auf unserem Weg in die blau-gelbe Energieunabhängigkeit und hat neben Windkraft in NÖ das größte Ausbaupotenzial. Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei den Erneuerbaren-Energiegemeinschaften. Hier wird PV-Strom gemeinsam produziert, geteilt und gehandelt. So können auch private Haushalte die Energiewende vorantreiben.",
informierte uns das Büro des Landes-Hauptfrau Stellvertreters. Erneuerbare Energien spielen nicht nur eine Hauptrolle in der Energiewende – sie sind die Energiewende.
Ein kontinuierlicher Netzausbau ist unerlässlich: Wer mehr Energie erzeugen möchte, muss auch mehr Leitungen bauen. 2023 war ein Rekordjahr für erneuerbare Energien in Niederösterreich, mit über 52.000 neu installierten Photovoltaikanlagen und insgesamt 125.000 Anlagen.
Umfassende Befreiung und Zubehör
Die Umsatzsteuerbefreiung umfasst nicht nur die Photovoltaikanlage selbst, sondern auch Zubehör wie Wechselrichter, Halterungen, Energiemanagementsysteme und Stromspeicher. Diese Komponenten können bis zur Fertigstellung der Anlage steuerfrei erworben werden. Auch die Lieferung von PV-Modulen zur Erweiterung einer bestehenden Anlage bleibt bis zur Gesamtleistung von 35 kWp begünstigt. Für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einem Stromspeicher gilt jedoch der reguläre Umsatzsteuersatz.
Wichtig ist, dass bis zum 31. Dezember 2023 kein gültiger Antrag auf einen Investitionszuschuss für die Photovoltaikanlage eingereicht wurde.
EAG-Investitionszuschuss
Für Photovoltaikanlagen, die nicht von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, besteht weiterhin die Möglichkeit, über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) Förderanträge zu stellen. Mit dem EAG-Investitionszuschuss werden sowohl die Neuerrichtung als auch die Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die Installation neuer Stromspeicher gefördert.
Der dritte Fördercall startet am 7. Oktober 2024 um 17:00 Uhr und endet am 21. Oktober 2024 um 23:59 Uhr. Hier kannst du deinen Antrag einreichen
Für die geplante Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Stromspeicher ist nur ein gemeinsamer Antrag erforderlich. Dabei erfässt du die wesentlichen Daten des Stromspeichers im Rahmen Ihres Antrags zu den Anlagendaten der Photovoltaikanlage. Ab 2024 ist kein zusätzlicher Antrag für den Stromspeicher notwendig. Solltest du ausschließlich einen Stromspeicher erwerben wollen, ohne gleichzeitig eine Neuerrichtung oder Erweiterung deiner PV-Anlage vorzunehmen, stehen dir Fördermöglichkeiten beim Klima- und Energiefonds zur Verfügung.

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