Krisenunterstützung
Verwaltungshilfe für in Not geratene Familien

- In schwierigen Zeiten ist Zusammenhalt gefragt.
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- hochgeladen von Michaela Müller
Es können im Leben Situationen kommen, in denen das Geld zum Leben plötzlich nicht mehr genug ist. Sie sind aber nicht alleine. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Hilfe für kurze Zeit.
NÖ. Das Land Niederösterreich unterstützt Familien, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Aus dem "Verwaltungsfonds für NÖ Familien" kann rasch und unbürokratisch geholfen werden. Die Antragsteller müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsangehöriger anderer EWR-Mitgliedsstaaten sein, in einer Gemeinde des Landes NÖ ihren Hauptwohnsitz haben und mindestens für ein Kind Familienbeihilfe beziehen. Die maximale Förderhöhe beträgt 3.000 Euro. Im vergangenen Jahr wurden über diesen Verwaltungsfonds ungefähr 42.000 Euro an bedürftige Familien ausbezahlt.
Ansuchen
Dem Ansuchen sollten folgende Unterlagen beigelegt werden (Kopie genügt):
- Meldenachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Einkommensnachweise sämtlicher im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen: Dazu zählen auch: Krankengeld, Familienbeihilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss, Witwen- und Waisenpension, Kriegsopferrente, Ausgleichszulage, Invaliditätspension, Unfallpension, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Sozialleistungen, Einkommensteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Unterhaltszahlungen und Alimente
- Nachweise über sonstige Beihilfen (Schulbeihilfen für Kinder, Studienbeihilfen, Mietbeihilfen, NÖ Wohnungszuschuss usw.)
- Sämtliche Belege über die finanziellen Belastungen (Rechnungen, Kreditverträge, Mahnungen usw.)
- aktuelle Kontoauszüge
Kontakt
Bei Fragen können Sie sich an die Kontaktstelle des Landes für die Hilfe in Notfällen wenden, unter der Telefonnummer 02742/9005-13003, 13438 und 16560 sowie per Mail an: generationenfoerderung@noel.gv.at
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