Uni Innsbruck
Rückerstattung der Studiengebühren für berufstätige Studenten

Mehr Geld in der Tasche: Die Uni Innsbruck erstattet einigen Studenten die Studiengebühren zurück.  | Foto: Pixabay/Capri23auto (Symbolbild)

TIROL. Die Regelung zum Erlass der Studiengebühren für berufstätige Studierende ist ersatzlos ausgelaufen. Jeder Universität war es nun freigestellt, die Gebühren zurückzuerstatten. Die Universität Innsbruck nahm die Möglichkeit wahr und orientierte sich an den aufgehobenen Vorgaben. Die Innsbrucker Regelung soll zudem "im Sinne der Studierenden den Studienerfolg erhöhen".

Richtlinien zur Rückerstattung

Die Studiengebühren für Studenten, die neben ihrem Studium arbeiten, werden den Betroffenen zurückerstattet, "wenn sie ihr Studium wegen Erwerbstätigkeit nicht in der vorgesehenen Studienzeit beenden, sofern sie entsprechenden Studienerfolg nachweisen können“, erläutert Rektor Tilmann Märk. Mit der ausgearbeiteten Regelung möchte man das Studium in Innsbruck etwas erleichtert, erläutert auch Senatsvorsitzender Ivo Hajnal.

Wann sind Studiengebühren fällig?

Generell sind Studiengebühren fällig, wenn die Regelstudienzeit sowie ein Toleranzsemester überschritten wurden. Die Rückerstattung ist allerdings nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich (Bachelor- und Doktoratsstudien bis zwölf Semester, Masterstudien acht Semester).
Anspruchsberechtigt sind Studenten, die ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 6.135,70 Euro brutto und unter 20.000 Euro brutto und 16 ECTS-Punkte im vorangegangenen Studienjahr an Studienerfolg nachweisen können.

Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
Innsbrucker Studenten regen sich gegen Studiengebühren

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