Landesverwaltungsgericht
Bürgerinitiative will Geschwindigkeitsanzeige umsetzen

Geschwindigkeitsmessungen soll die Verkehrssicherheit auf der Reichenauer Straße erhöhen, wenn nötig auch mit der Aufstellung auf einem privaten Grundstück. | Foto: MeinBezirk
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Die Interessensgemeinschaft Altpradl (IG Altpradl) forderte die Stadt bereits im Juli 2022 auf, entweder endlich permanente Geschwindigkeitsanzeigen entlang der Reichenauer Straße  aufzustellen oder zumindest eine private Initiative zur Aufstellung auf Privatgrund zuzulassen. Jetzt entscheidet das Landesverwaltungsgericht.

INNSBRUCK. Die Interessensgemeinschaft Altpradl (IG Altpradl) kämpft seit Jahren für eine Reduzierung des Durchzugsverkehrs und für eine wirksame und permanente Kontrolle des Verkehrs in unserem Wohngebiet in Altpradl.

"Durch den forcierten Ausbau der Reichenauer Straße zu einer Stadtautobahn wurde unser Wohngebiet durch die Durchfahrt von täglich 10.000-15.000 KFZ, 4 ÖPNV-Linien, Bus-Remisenverkehr und sämtlichen Einsatzfahrzeugen für bevölkerungsreiche Stadtteile massiv belastet", erklärt die IG Altpradl gegenüber der MeinBezirk-Redaktion.

Geschwindigkeitsanzeige gefordert

Trotz hoher einseitiger Verkehrsbelastung, Unfallgefahr, Emissionen und Lärmbelastung werden seitens der Verantwortlichen keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung und zur permanenten Kontrolle des Verkehrs z. B. mittels Radargeräte oder Rotlicht-Radar vorgenommen, zeigen sich die IG verärgert. „Während in anderen Straßen innerhalb von 350m sogar zwei Radargeräte als sinnvoll erachtet werden, wird selbst die Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige auf der ca. 2 Kilometer langen Reichenauer Straße mit überproportional vielen Bildungseinrichtungen abgelehnt,“ kritisiert Norman Schadler, Sprecher der Interessensgemeinschaft IG Altpradl.

Wohnqualität wird durch steigende Lärmbelästigung beeinträchtigt

Private Initiative

Das Fehlen einer Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit und dauerhafter Geschwindigkeitskontrollen zumindest im Umfeld der Bildungseinrichtungen zeigen die langjährige Säumigkeit der Behörden und der Politik in Innsbruck. "Daher wollten wir selbst initiativ werden und forderten die Stadt auf, entweder endlich permanente Geschwindigkeitsanzeigen entlang der Reichenauer Straße bzw. ihrer Zubringerstraßen aufzustellen oder zumindest eine private Initiative zur Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigen auf Privatgrund zuzulassen. Erst nach ca. 2,5 Monaten und mehrerer Urgenzen bis hinauf an die Magistratsdirektorin haben wir eine leider enttäuschende Antwort erhalten. Beides wurde von der Stadt Innsbruck abgelehnt,“ zeigt sich Schadler enttäuscht.

"Angesichts der behördlichen Entfernungsbefugnis von eigenmächtig aufgestellten Geschwindigkeitsanzeigen auf Privatgrund ist es uns als rechtstreuen Bürgern nicht zumutbar, unsere Rechtsansicht, ob eine mobile Geschwindigkeitsanzeige auf Privatgrund gegen geltendes Straßenpolizeirecht verstößt, im Wege des Verwaltungsstrafverfahrens unter Androhung von Geldstrafen bis zu 2.180 Euro oder von Ersatzfreiheitsstrafen bestätigen zu lassen", erklärt Schadler weiter.

Am 29. August trifft das Landesverwaltungsgericht eine Entscheidung aufgrund der Beschwerde gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck. Im Sachverhalt wird u.a. angeführt: "Durch den Ausbau der Reichenauer Straße ist das Wohngebiet der Beschwerdeführer massiv belastet. Mit Eingabe vom 24.7.2022 fragte der Zweitbeschwerdeführer daher beim Stadtmagistrat der Landeshauptstadt Innsbruck an, ob eine Möglichkeit bestünde, auf dem Grundstück der Beschwerdeführer unter Kosten(mit)tragung eine Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen." Es folgte ein Schriftverkehr mit der Stadt Innsbruck. Die IG Altpradl hält fest: "Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über Anträge abgesprochen, über welche nicht zu entscheiden war, zu Unrecht die Zulässigkeit des Feststellungsantrages verneint und eine berechtigte Säumnisbeschwerde zurückgewiesen. Dies verletzt die Beschwerdeführer in unionsrechtlich, verfassungs- und einfachgesetzlich gewährleisteten Rechten. Der angefochtene Bescheid wird wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften und wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts seinem ganzen Umfang nach bekämpft.

In der Reichenauer Straße befinden sich auch schulische Einrichtungen. Die IG Altpradl hofft auf eine positive Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts beim Thema Geschwindigkeitskontrollen. | Foto: Schadler
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Geschwindigkeitsmessungen soll die Verkehrssicherheit auf der Reichenauer Straße erhöhen, wenn nötig auch mit der Aufstellung auf einem privaten Grundstück. | Foto: MeinBezirk
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