Mordprozess
36-Jähriger steht nach 12 Messerstichen vor den Geschworenen
Nach 12 wuchtigen Stichen mit einem 8 cm langen Klappmesser verstarb das Opfer an Blutverlust sowie einer Blut- und Gasbrust. Die Tat ereignete sich am 7.5.2023 auf einem Autoratsplatz bei Inzing. Der 36-jährige Angeklagte steht wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB in Innsbruck vor dem Geschworenengericht. Eine Übersicht der bevorstehenden Verhandlungen am Landesgericht.
INNSBRUCK. Je nach Art der möglichen Freiheitsstrafe werden die Urteile in einer unterschiedlichen Zusammensetzung gefällt. Einzelrichter entscheiden bei Verbrechen und Vergehen mit höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wenn eine Straftat mit einem Strafrahmen von mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und die Sache nicht dem Geschworenengericht zugewiesen wird, werden die Verhandlungen vor einem Schöffengericht geführt. Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten. Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. In den nächsten Tagen werden am Landesgericht u.a. folgende Fälle behandelt.
Zur Arbeit gezwungen
Der 48-Jährige Angeklagte und Inhaber eines Restaurants habe am 31.5.2023 in Igls die Tür zur Wohnung seines angestellten Kochs eingetreten und diesen unter Vorhalten eines Gewehres gewaltsam aus der Wohnung gezerrt und diesem gedroht, er werde ihn umbringen, wenn er nicht arbeiten gehe. (Vergehen des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs 1 und 3 lit a StGB, Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 StGB)
Mehrfache Drohung und Körperverletzung
Der 18-jährige Angeklagte soll am 13.9.2023 in Wörgl seinem Vater über Videotelefonie mit einem Messer in der Hand gedroht haben, er werde die Mutter umbringen, wenn er nicht nach Hause komme; als der Vater nach Verständigung der Polizei in Begleitung von Polizeibeamten die Wohnung betreten wollte, habe ihm der Angeklagte mit einem Küchenmesser zweimal in den Oberschenkel gestochen. (Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs. 1 StGB, Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB)
Wucherei in 73 Fällen
Der 36-jährige Angeklagte soll u. a von Mai bis August 2023 in Tirol von 73 Geschädigten, die sich in Nachtstunden oder außerhalb der Geschäftszeiten ausgesperrt hatten, für das Aufsperren von Türen und/oder Austausch von Schlosszylindern gegen minderwertige Schlösser überhöhte Preis verlangt haben; anlässlich einer Polizeikontrolle am 14.8.2023 in Weer soll er sich mit einem auf eine andere Person ausgestellten Ausweis ausgewiesen haben und einem Polizeibeamten angedroht haben, er breche ihm die Nase, wenn er ihn berühren würde. (Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 2, Abs 2a, 148 zweiter Fall, 15 StGB, Vergehen der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB, Vergehen der Sachwucherei nach § 155 Abs 1 erster Fall StGB, Vergehen des Gebrauchs fremder Ausweise nach § 231 Abs 1 StGB, Vergehen Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall)
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