Ausnahmeregelung: Feuerwerk erlaubt!
Hohenems, Dornbirn, Lustenau und Altach
Die Städte Dornbirn und Hohenems sowie die Marktgemeinde Lustenau und die Gemeinde Altach haben sich in der Silvesternacht auf eine gemeinsame Vorgangsweise geeinigt. Nachdem Feuerwerkskörper nach wie vor verkauft werden dürfen, haben sich die Städte Dornbirn und Hohenems sowie die Marktgemeinde Lustenau und die Gemeinde Altach auf eine gemeinsame Vorgangsweise geeinigt: Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz und gering zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen...