Teurer Spaß
Bombendrohung: 18-jähriger Absender muss bezahlen
Vergangenen Dezember hat ein Achtzehnjähriger auf Social Media eine einzelne Drohung, bestehend aus nur sechs Wörtern an die Polizei gerichtet. Jetzt muss er ordentlich dafür bezahlen. Das Ausstoßen von Bombendrohungen ist eine Straftat, die kriminalpolizeilich verfolgt wird und auch empfindliche finanzielle Forderungen nach sich ziehen kann. So auch im Fall jenes 18-Jährigen, der im vergangenen Dezember auf Social Media eine einzelne Drohung (damals gegen die Polizei) in Vorarlberg ausgestoßen...