Ruhezeiten beachten
Wann das Rasenmähen in Wels und Wels-Land erlaubt ist

- Wer nicht mit dem Nachbarn in Streit geraten oder eine Strafe der Polizei riskieren will, sollte auf die Ruhezeiten achten.
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Gras mähen, ohne Streit mit dem Nachbarn zu riskieren: In den Gemeinden in der Region Wels gibt es festgelegte Zeiten, wann das Gras geschnitten werden darf und wann nicht. Es lohnt sich genau zu wissen, wann der Rasenmäher lieber ausgeschaltet bleiben soll.
WELS, WELS-LAND. Das Geräusch lauter Rasenmäher kann störend sein. Deshalb ist ihr Einsatz jedenfalls innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten verboten: zwischen 22 und 6 Uhr früh. In manchen Gemeinden geht die Nachtruhe sogar bis 7 Uhr. Ein absolutes Rasenmäh-Verbot herrscht an Sonn- und Feiertagen. "Jede Gemeinde kann darüber hinaus eine eigene Verordnung erlassen und die Ruhezeiten individuell bestimmen", sagt die Bezirkshauptfrau von Wels-Land, Elisabeth Schwetz. Diese können lokal unterschiedlich sein.
Rasenmähen in der Stadt
"Die Verwendung von motorisch betriebenen Rasenmähern und anderen Gartengeräten ist an Samstagen von 19 bis 24 Uhr verboten", so die Welser Lärmschutzverordnung. "An den restlichen Wochentagen ist es grundsätzlich erlaubt, es sollte aber nicht zu ungebührlichen Zeiten stattfinden", erklärt Dominik Prommegger von der Welser Verwaltungspolizei: "Wer um vier Uhr morgens auf die Idee kommt, zu mähen, gerät in Konflikt mit dem Gesetz." Dann liege es im Ermessen der Exekutive, ob gestraft werde. "Meist regelt es sich von selbst in der Nachbarschaft", sagt der Welser Sicherheitsreferent Gerhard Kroiß (FPÖ). "Reden miteinander hilft, man sollte es offen in der Siedlung ansprechen, zu welchen Zeiten die Ruhe gestört wird und wann nicht."
Ruhezeiten in Wels-Land
In Steinhaus und Weißkirchen ist es an Samstagen bereits ab 15 Uhr verboten, den Rasenmäher zu starten. Ab 17 Uhr darf samstags auch in Gunskirchen nicht mehr gemäht werden. In Schleißheim und Steinerkirchen ist Rasenmähen ab 18 Uhr untersagt. In Buchkirchen und Sattledt darf bis 19 Uhr gemäht werden. Am längsten können die Rasenmäher in Thalheim laufen: nämlich bis 20 Uhr. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe.
Ein gutes Miteinander
Viele Gemeinden in der Region halten es jedoch weniger strikt und appellieren an die Vernunft ihrer Bürger. So entschloss sich etwa der Edter Gemeinderat gegen eine Verordnung. Im Amtsblatt wird lediglich empfohlen, das Mähen an Samstagen ab 14 Uhr zu unterlassen. Gleiches gilt für Offenhausen. In Bachmanning wird aufgerufen, samstags ab 15 Uhr nicht mehr zu mähen, zwei Stunden später sollten dann auch in Lambach alle Rasenmäher verstummt sein. Die Kommunen Marchtrenk, Bad Wimsbach und Eberstalzell teilen ihren Bürgern lediglich mit, unnötigen Lärm während der Mittagsruhe und Abendstunden zu vermeiden. Pichl und Stadl-Paura empfehlen, "am Wochenende nicht zu Unzeiten zu mähen".
Ruhezeiten im Überblick:
• In der Stadt Wels ab 19 Uhr
• In Steinhaus ab 15 Uhr
• In Weißkirchen ab 15 Uhr
• In Gunskirchen ab 17 Uhr
• In Schleißheim ab 18 Uhr
• In Steinerkirchen ab 18 Uhr
• In Buchkirchen ab 19 Uhr
• In Sattledt ab 19 Uhr
• In Thalheim ab 20 Uhr
Abweichungen und Verordnungen sind in der Gemeindezeitung und unter: oesterreich.gv.at zu finden.
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