Polizist freigesprochen
Schlafsofa-Brand im Mühlviertel bleibt ungeklärt
Ein Polizist wurde heute am Landesgericht Linz wegen Brandstiftung angeklagt. Der 36-Jährige soll ein Schlafsofa im Gästezimmer seines Elternhauses mittels Alkohol oder Lösungsmittel angezündet haben, lautete der Vorwurf. Zu einer Feuersbrunst kam es nicht, da der Glimmbrand von seinem Stief-Großvater gelöscht wurde. Weil es keine stichhaltigen Beweise gab und der Verteidiger des 36-Jährigen die Ehefrau des Polizisten dieser Brandlegung verdächtigte, sprach ihn das Schöffengericht frei – "im Zweifel", wie der Richter betonte. Das Urteil ist rechtskräftig.
MÜHLVIERTEL. Bei der Verhandlung kristallisierte sich schnell heraus, dass schwierige familiäre Verhältnisse vorherrschen. Das Ehepaar stritt öfter und auch zwischen der Frau und ihren Schwiegereltern kam es zu Konflikten. Der Polizist übernachtete gelegentlich im Einfamilienhaus seines Stiefvaters und seiner Mutter, weil er ein Betretungsverbot in seinem Bungolow hatte, in dem seine Frau und seine zwei kleinen Kinder (2, 6) wohnten. Die beiden Häuser sind rund fünf Minuten mit dem Fahrrad voneinander entfernt.
Streit in der Brandnacht
In der Brandnacht vor rund einem Jahr (11. Februar 2024), soll es erneut zum Streit zwischen dem Ehepaar gekommen sein. Der Polizist übernachtete wieder im Gästezimmer seines Elternhauses. Das Sofa soll aber nicht gebrannt haben, als er das Haus um vier Uhr früh wieder verließ, weil ihn die Frau angerufen haben soll, als die Kinder mal wieder schwierig waren. Seither sei auch sein Rucksack samt Diensthandy verschwunden. In der Früh bemerkte der Stief-Großvater (80), der im Untergeschoß schlief, den Rauch und löschte den Glimmbrand am Sofa mit einem Kübel Wasser ab.
Verteidiger beschuldigte Frau
Obwohl der Polizist "psychisch am Semmerl" war, wie die Staatsanwältin feststellte, fehlt ein Motiv für diese Tat. "Warum hätte mein Mandant das Haus anzünden sollen?", fragte berechtigterweise der Verteidiger und plädierte auf "nicht schuldig". Denn das Verhältnis seines Mandanten zu seinem Stiefvater und seiner Mutter sei "einwandfrei". Ein Motiv hätte die Frau gehabt, sagte der Verteidiger, der betonte: "Der Falsche wurde angeklagt." Die Frau hätte Zugang zu dem Hausschlüssel der Schwiegereltern gehabt. Aber: "Es gibt keinen Beweis, dass die Frau am Tatort war", sagte die Staatsanwältin. Die Ehegattin machte von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen ihren Ehemann auszusagen.
Diversion bei Prozess am Vortag
Sonderbar in diesem Fall war auch die Ermittlung der Polizei. Ein 32-jähriger Polizist war wegen Amtsmissbrauch schon am Vortag (4. Februar 2025) vor dem Richter in Linz gestanden. Der Beamte hatte den Akt mit dem Schlafsofa-Brand von einem Kollegen übernommen. Er bekannte sich schuldig, aus Überforderung und unter Druck einen falschen und entlastenden Bericht an die Staatsanwaltschaft geschickt zu haben. Auch der 32-Jährige sei im Vorjahr in einer schwierigen familiären Situation und in einer Weiterbildung gesteckt. Er kam schließlich mit einer Diversion und einer Geldstrafe von 2.700 Euro davon. Es hat sich als Zufall herausgestellt, dass der Polizistenfehler ausgerechnet bei dem Fall passierte, bei dem ein anderer Polizist involviert war. Die beiden Polizisten kennen einander nicht.
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