Aufgrund von Kostenexplosion
Altholz-Anlieferung im ASZ ab Februar kostenpflichtig

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Im Bezirk Urfahr-Umgebung gibt es eine Veränderung bei der Anlieferung von Altholz in den Altstoffsammelzentren.
BEZIRK URFAHR-UMGEBUNG. Seit Februar 2019 wird in allen ASZ das Altholz in zwei Sorten getrennt: Altholz stofflich (sehr gut recyclebar) und Altholz thermisch (mit Chemikalien belastete Hölzer, meist Außenhölzer zur Verbrennung). Aufgrund der Kostenexplosion bei der Verwertung von Altholz, ist es laut Bezirksabfallverband notwendig, eine Freigrenze einzuführen. Die Freimengengrenze liegt ab Februar 2020 bei zwei Kubikmetern. Das entspricht etwa der Menge eines einachsigen Pkw-Anhängers. Die Jahresfreimenge liegt bei vier Kubikmetern. Darüber hinaus sind die Mengen kostenpflichtig. Für Gewerbetreibende gibt es keine Freimenge. Der Tarif wurde einheitlich festgelegt mit 39,60 Euro pro Kubikmeter beziehungsweise 130 Euro pro Tonne.
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