Freiheitsstrafen erhöht
Krebskranke Tochter nicht behandelt und verstorben
Weil die schwer kranke Tochter keine entsprechende Therapie erhielt, wurde ein Kärntner Ehepaar in der Berufungsverhandlung am Mittwoch am Oberlandesgericht Graz zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen in der Dauer von jeweils 13 Monaten und 14 Tagen verurteilt. GRAZ/KLAGENFURT. Seitens des Gerichts gab es keine Zweifel: Die Eltern einer krebskranken Tochter hatten ihr mehrere Monate lang nicht die notwendige medizinische Behandlung zukommen lassen und nicht für die angemessene Aufklärung...