Komplettes Rauchverbot in Gastronomie ab Mai 2018

- Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Wirtschaftsminister Vizekanzler Reinhold Mitterlehner
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Die gesetzlichen Regelungen für das generelle Rauchverbot in der Gastronomie werden heute, Freitag, in die Begutachtung geschickt und sollen noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden. Das gaben Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien bekannt. Ab Mai 2018 haben gemäß der Novelle des Tabakgesetzes alle Gastronomiebetriebe Rauchfreiheit zu gewährleisten und entfallen die bisherigen Sonderregelungen.
Verbesserung des Nichtraucher- und Arbeitnehmerschutzes
"Das neu geregelte Rauchverbot ist ein historischer Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Menschen in Österreich. Damit ist Österreich beim Nichtraucherschutz in Europa angekommen. Und wir haben unsere besondere Verantwortung gegenüber Kindern, Jugendlichen, chronisch Kranken und nicht zuletzt auch den Bediensteten in der Gastronomie wahrgenommen", sagt Gesundheitsministerin Oberhauser.
"Damit stärken wir den Nichtraucherschutz in Österreich, berücksichtigen aber auch die Anliegen jener Betriebe, die bereits in räumliche Trennungen von Rauchern und Nichtrauchern investiert haben. Deshalb gibt es zeitliche Übergangsfristen, eine neue steuerliche Prämie sowie vorzeitige Abschreibungsmöglichkeiten für bisherige Nichtraucherschutz-Investitionen. Das gewährleistet Vertrauensschutz und Rechtssicherheit", betont Wirtschaftsminister Mitterlehner.
Im Detail soll das Rauchverbot künftig auch in Räumen für die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken gelten. Weiters soll auch in Mehrzweckhallen, Vereinslokalen und bei Festzelten zukünftig ein generelles Rauchverbot bestehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Davon abgesehen ist nur noch eine eigene Regelung für Hotels vorgesehen, die einen Raucherraum für ihre Gäste einrichten können, allerdings ohne Service von Speisen und Getränken, die auch nicht mitgenommen werden dürfen.
"Nichtraucherschutz-Prämie" für Betriebe - Vorzeitige Abschreibung möglich
Betriebe, die freiwillig bereits bis zum 1. Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine "Nichtraucherschutz-Prämie" in Höhe von zehn Prozent des Restbuchwertes erhalten. Bemessungsgrundlage sind dabei jene Aufwendungen (zum Beispiel Trennwände, Belüftungsanlage), die für die Herstellung des Nichtraucherschutzes seit 2009 getätigt, aber noch nicht steuerlich berücksichtigt wurden. Diese Prämie ist für jeden Gastronomen und jede Gastronomin ein Vorteil, da er bzw. sie diese,unabhängig davon, ob er bzw. sie auf Grund der Höhe des Einkommens Steuern zahlt oder nicht, erhält. Beantragung und Gutschrift erfolgen im Rahmen der Veranlagung. Basis dafür ist eine Änderung des Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetzes durch das Finanzministerium.
Zudem besteht für Betriebe weiterhin die Möglichkeit der vorzeitigen Abschreibung. Das heißt, wenn kein Nutzen mehr für bisherige Investitionen vorhanden ist, können diese nach allgemeinem Steuerrecht vorzeitig abgeschrieben werden.
Prävention stärken - Kultur des Nichtrauchens etablieren
Rauchverbote schützen nicht nur Nichtraucher vor Passivrauchen, sondern halten auch Raucher gezielt vom Tabakkonsum ab, denn: Reduzierte Möglichkeiten führen zwangsläufig zu einer Verminderung des Konsums. Somit hat das generelle Rauchverbot in der Gastronomie einen wichtigen gesundheitspolitischen Steuerungseffekt - insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Österreich der Konsum von Zigaretten im Vergleich zu 2009 gestiegen ist, während die Zahl der Raucher in den meisten EU-Ländern rückläufig ist.
Nichtraucherschutz darf nicht nur auf Lokale und Gaststätten begrenzt werden, sondern muss deutlich breiter greifen. Daher sollte die Zeit bis zum Auslaufen der Übergangsfristen dafür genutzt werden, eine"bessere Kultur des Nichtrauchens in Österreich" zu etablieren, betont Mitterlehner. Beginnend bei der Prävention bei Jugendlichen, bis hin zur Hilfe zur Entwöhnung und Aufklärung über diegesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens. Dazu braucht es eine breite Palette an Maßnahmen.
Das Thema Tabakprävention ist im Sinne des "Health in All Policies" Prinzips ein Thema, das nicht nur das Gesundheitsressort betrifft, sondern ressort- und institutionenübergreifend vorangetrieben werden muss. "Im Sinne eines Bekenntnisses der österreichischen Bundesregierung zu diesen Zielen bin ich überzeugt, dass wir die Tabakprävention in Österreich gemeinsam voranbringen", so Oberhauser. Die Gesundheitsministerin selbst hat als eines ihrer ersten Projekte eine Anti-Rauch-Kampagne mit dem Zielpublikum Kinder und Jugendliche beim Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) in Auftrag gegeben. Die Kampagne wird rund um den Weltnichtraucher/-innentag Ende Mai präsentiert werden.


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