30 Jahre Gewaltverbot in der Erziehung
Die „gesunde“ Watsche gibt es nicht!

- v.l.: Dipl.-Ing. Peter Bruckmüller, Spectra Marktforschung, Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer; Mag.a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und Jugendanwältin OÖ
- Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr
- hochgeladen von Ramona Gintner
Seit 30 Jahren ist in Österreich Gewalt in der Erziehung verboten, ebenso lange gibt es die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch Österreich unterzeichnet hat. Damit hat Österreich im Jahr 1989 als viertes Land von aktuell 54 Staaten – nach Schweden, Finnland und Norwegen – eine wichtige Vorreiterrolle eingenommen.
OÖ. Die gesetzlichen Vorgaben, verbunden mit den präventiven und bewusstseinsbildenden Maßnahmen der vergangenen Jahre, zeigen positive Auswirkungen auf das Erziehungsverhalten in den Familien. Allerdings zeigt die aktuelle Trendmessung zum Erziehungsverhalten und zur Einstellung der Oberösterreicher/innen dazu auch, dass es noch weiterer Aufklärungsarbeit bedarf, damit gewaltfreie Erziehung ein selbstverständlicher Bestandteil unserer Kultur wird.
„Seit 30 Jahren ist in Österreich Gewalt in der Erziehung gesetzlich verboten. Dennoch werden viele Kinder weiterhin körperlich bestraft und schwer misshandelt. Mehr als ein Fünftel der Oberösterreicher/innen glaubt immer noch, dass die G`sunde Watschn nicht schadet und psychische Gewalt wird häufig nicht als solche erkannt. Wir müssen hier weiter Aufklärungsarbeit leisten“
, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Die „gesunde“ Watsche gibt es nicht!Es gibt aber keine „Unbedenklichkeitsgrenze“ für Gewalt in der Erziehung. Gewalt ist in jeder Ausprägung und Intensität ein Angriff auf die Würde und Integrität des Opfers.
Psychische Gewalt
Abwertungen, Erniedrigungen, Beschimpfungen oder Bedrohungen fügen einem Kind langfristig Schaden zu, indem sie den Aufbau eines gesunden Selbstwertgefühls stören oder unmöglich machen. Leider hat die aktuelle Umfrage gezeigt, dass psychische Gewalt häufig immer noch nicht als solche erkannt und dadurch als „nicht so schlimm“ eingestuft wird.
Recht und Praxis
Kinderrechte, insbesondere das Recht auf Schutz vor Gewalt, sollen Kindern ein gesundes Aufwachsen garantieren. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für ein Aufwachsen ohne Gewalt seit nunmehr drei Jahrzehnten gegeben sind, zeigt sich in der Praxis der Kinder- und Jugendanwaltschaft (KiJA OÖ) leider noch ein anderes Bild.
Von den insgesamt rund 4000 Beratungsgesprächen jährlich handelt es sich leider immer noch bei einem Viertel um Berichte von Kindern und Jugendlichen über Konflikte in der Familie bis hin zu Gewaltausübung ihrer Eltern.
„Gewalt hinterlässt lebenslange Narben, zerstört das Vertrauen in sich selbst und die Beziehung zu anderen Menschen, Gewalt macht krank. Der Schutz von Kindern vor jeglichen Formen von Gewalt muss in unserer Gesellschaft oberste Priorität haben“
, ist die oberösterreichische Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger überzeugt.
Aktuelle Trendmessung
Zum 30-Jahre Jubiläum des „Gewaltverbots in der Erziehung“ wurde eine zweite Trendmessung zur erstmals 2009 durchgeführten Studie „Gewalt in der Erziehung“ durchgeführt, welche zeigen soll, ob und wie sich das Meinungsbild der oberösterreichischen Bevölkerung bei dieser Thematik verändert hat. Die Erhebung der Marktfotrschung Spectra richtete sich telefonisch an 800 Personen repräsentativ für die oö. Bevölkerung ab 18 Jahre.
Die Ergebnisse der vorliegenden Umfrage machen deutlich, dass weitere Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zum Thema „Gewaltverbot in der Erziehung“ erforderlich sind. Während in den skandinavischen Staaten ein Bekanntheitsgrad des Gewaltverbots von bis zu 93% gemessen wurde, stagniert der Wert mittlerweile in unserem Land mehr oder weniger unverändert bei etwa 70%.
Wunsch nach mehr Anerkennung der Erziehungsarbeit
Häufig entsteht Gewalt in der Erziehung aus einer Situation der Überforderung. Die Doppelbelastung durch Beruf und Kindererziehung bzw. die steigende Anzahl von Alleinerziehenden erhöhen den Druck auf die Erziehungsverantwortlichen, während die innerfamiliären Netzwerke häufig nicht mehr in ausreichendem Maß zur Entlastung beitragen können. Der Wunsch nach mehr Anerkennung ihrer Erziehungsarbeit einerseits und einem größeren Beratungs- und Hilfsangebot wurde auch in der aktuellen Umfrage wieder von vielen Eltern geäußert.
Beratungsangebot der Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ
vertraulich, anonym, kostenlos
Telefon-Hotline: (+43 732) 77 97 77
SMS/Whatsapp: (+43 664) 600 72 14004
Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und
Montag, Dienstag, Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Weiter Informationen kostenlos zum Download unter www.kija-ooe.at


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.