Tipps der AK OÖ
Was bei Rückgabe und Umtausch zu beachten ist

Unliebsame Geschenke werden nach Weihnachten oft zurückgegeben oder umgetauscht. Ein generelles Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel aber nicht. | Foto: AntonioGuillem/panthermedia
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  • Unliebsame Geschenke werden nach Weihnachten oft zurückgegeben oder umgetauscht. Ein generelles Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel aber nicht.
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Mit viel Mühe werden Geschenke für die Liebsten ausgesucht und gekauft. Was aber, wenn unter dem Christbaum plötzlich drei gleiche Krawatten liegen oder das Geschenk nicht gefällt? Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) haben die Rückgabe-Bedingungen zusammengefasst.

OÖ. Während im Online-Handel ein grundsätzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen besteht, ist ein Umtauschrecht im stationären Handel Vereinbarungssache. Viele Geschäfte bieten hier mehr als der Gesetzgeber vorschreibt und tauschen großzügig um oder geben sogar eine Geld-Zurück-Garantie. 

Kein generelles Um­tausch­recht

„Ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel nicht", erklärt Urlike Weiß, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes OÖ. Ihr Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob das Geschenk gut ankommt, vereinbaren Sie mit dem Geschäft die Rückgabe oder die Umtauschmöglichkeit. Denken Sie daran auch einen ausreichenden Zeitraum festzulegen. Idealerweise lassen Sie sich alles am Kassazettel oder der Rechnung schriftlich bestätigen.

Rück­tritts­recht im Online-Handel

Haben Sie die Geschenke im Online-Handel bestellt, können Sie bei (fast) allen Produkten den Rücktritt erklären. Das bedeutet, Sie können die Ware zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. Beachten Sie, dass der Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen (ab Erhalt der Ware und der Rücktrittsbelehrung) erfolgen muss. Die Feiertage beziehungsweise die Wochenenden verlängern diese 14 Tage übrigens nicht!

Gesetzliche Rück­tritts­frist 14 Tage

Weihnachtsgeschenke werden oft frühzeitig bestellt und geliefert, sodass die Rücktrittsfrist nach den Weihnachtsfeiertagen bereits abgelaufen ist. Einige Internet-Shops bieten daher freiwillig eine längere Rücktrittsfrist an. Achten Sie bei der Bestellung auf eine solche.

Weitere Informationen unter:
ooe.konsumentenschutz.at

Unliebsame Geschenke werden nach Weihnachten oft zurückgegeben oder umgetauscht. Ein generelles Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel aber nicht. | Foto: AntonioGuillem/panthermedia
Ulrike Weiß, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes OÖ. | Foto: AK OÖ

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