Tipps der Konsumentenschützer
Sommerurlaub buchen in Corona-Zeiten

Die AK-Konsumenten­schützer raten zu besonderer Sorgfalt bei der Planung und Buchung von Reisen in Pandemie-Zeiten.  | Foto: panthermedia/MilanMarkovic78(YAYMicro)
  • Die AK-Konsumenten­schützer raten zu besonderer Sorgfalt bei der Planung und Buchung von Reisen in Pandemie-Zeiten.
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Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich haben Tipps zusammengestellt, damit der Urlaub kein Reinfall wird.

OÖ. Fernweh, Corona-Blues, Fotos der letzten Urlaubsreise und das nass kalte Wetter. Die Sehnsucht vieler Konsumenten nach dem nächsten Urlaub ist riesig. Im Umgang mit Covid-19 haben sich Online-Buchungsplattformen, Fluglinien und Reiseveranstaltern aber nicht immer konsumentenfreundlich gezeigt, zum Beispiel wollten viele Unternehmen Rückforderungsansprüche bei coronabedingt ausgefallenen Flügen oder Reisen nicht zahlen. Die AK-Konsumentenschützer raten daher für 2022 zu besonderer Sorgfalt bei der Planung und Buchung von Reisen.

Pauschalreisen haben Vorteile

Die meisten Sommerurlaube werden als Pauschalreise (etwa Kombination von Flug mit Hotel) gebucht. Kann eine solche vom Veranstalter nicht durchgeführt werden, bekommen Konsumenten den ganzen Reisepreis zurück. Dies gilt auch, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Etwa, wenn das Zielland verändert wird oder sich der Reisepreis um mehr als acht Prozent erhöht. Kostenlos stornieren ist auch dann möglich, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände auftreten. Da jedoch in den meisten Ländern der Welt mit einer erhöhten Covid-19 Gefahr zu rechnen ist, müssen Konsumenten das miteinbeziehen. Ein kostenloses Storno kann in diesen Fällen ausgeschlossen sein. D.h. sollten Sie jetzt eine Buchung für den Sommer vornehmen, kann nicht damit argumentiert werden, man wurde von Covid-19 überrascht und möchte kostenlos stornieren.

Höchstens 20 Prozent Anzahlung

Neben einer Bearbeitungsgebühr wird bei Buchung meist eine Anzahlung gefordert. Diese darf höchstens 20 Prozent des Reisepreises betragen. Höhere Summen sind erst bei Buchung innerhalb 20 Tage vor Abreise zulässig. Die Restzahlung steht dem Veranstalter frühestens 20 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Unterlagen zu. Österreichische und deutsche Reiseveranstalter müssen eine Kundengeldabsicherung vorweisen. Die Angaben zur Absicherung müssen in den Buchungsunterlagen aufscheinen. Diese Versicherung übernimmt bei einer Veranstalterinsolvenz die Rückzahlung oder springt ein, wenn wegen der Insolvenz zusätzliche Kosten für die Rückreise anfallen.

Reisebüro/Internetbuchung

Bei einem Anbieter aus Österreich oder einem inländischen Reisebüro kommen österreichische Gesetze zur Anwendung. Bei Buchung im Reisebüro haben Kunden zudem individuelle Beratung und Ansprechpersonen bei Problemen.

Direktbuchung von Flug/Unterkunft im Internet

Viele Konsumenten wollen individuell reisen und Flug und Unterkunft getrennt buchen. Es ist ratsam, den Flug direkt bei der Fluglinie zu kaufen. Buchungsplattformen bieten nur wenig oder keine Unterstützung und verrechnen hohe Servicegebühren. Wird eine Unterkunft online oder über eine Plattform im Ausland gebucht, kommt der Vertrag nach dem jeweiligen Landesrecht zustande. Die Plattform ist meist nur der Vermittler. Die geltenden Gesetze können sich von den österreichischen Regelungen deutlich unterscheiden und die Rechtsdurchsetzung im Ausland ist erfahrungsgemäß schwierig. Dokumentieren Sie den Buchungsvorgang mittels Screenshots und speichern diese ab. Weicht die Buchungsbestätigung von Ihren Eingaben ab, wird die Reklamation dadurch deutlich einfacher, so die Konsumentenschützer. Achtung: Bei Internetbuchungen von Reisen, Flügen und Unterkünften besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht!

Ungewisse Umstände berücksichtigen

Gestalten Sie Ihre Reise so flexibel wie möglich und leisten Sie keine höheren Vorauszahlungen als nötig.

Schutz durch Reisestornoversicherung

Informieren Sie sich bei Individualreisen vor Buchung über die Stornogebühren von Reiseveranstaltern, Unterkünften und Flugtickets. Idealerweise vereinbaren Sie schriftlich eine kostenlose Stornomöglichkeit bis unmittelbar vor Reiseantritt. Pauschalreisen können Sie grundsätzlich jederzeit stornieren. Allerdings werden unterschiedliche Stornogebühren verrechnet. Diese bewegen sich nach den Allgemeinen Reisebedingungen zwischen 10 und 85 Prozent des Gesamtreisepreises – abhängig vom Stornierungszeitpunkt. Bei teureren Reisen kann daher eine Stornoversicherung sinnvoll sein. Überprüfen Sie jedenfalls vor Abschluss, ob bereits ein ausreichender Schutz, etwa durch eine Kreditkarte oder Vereinsmitgliedschaft, vorhanden ist. Klären Sie auch ab, wann Ihre Versicherung die Stornokosten übernimmt bzw. ob Stornierungen im Zusammenhang mit der Pandemie gedeckt sind.

Weitere Informationen rund ums Reisen finden Sie auf
ooe.konsumentenschutz.at


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