Teuerungsfreibetrag
Einkommensgrenze für Wohnbeihilfe erhöht
Zusätzlich zur regulären Anpassung der Wohnbeihilfe-Einkommensgrenze gibt es nun einen Teuerungsfreibetrag von 100 Euro pro Haushalt und Monat.
OÖ. Auch dieses Jahr werden die Einkommensgrenzen für die Wohnbeihilfe orientiert am Ausgleichszulagenrichtsatz angehoben. Zusätzlich wird ein Teuerungsfreibetrag in Höhe von 100 Euro pro Haushalt und Monat eingeführt, der die Grenze weiter nach oben verschiebt. Ein höheres Erwerbseinkommen, wie etwa Überstunden, oder eine Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes, wird so nicht sofort zu einer Kürzung der Wohnbeihilfe führen. „Wer mehr arbeitet, um die Teuerung zu bewältigen, wird auch den Mehrverdienst für seine Leistungen behalten können“, so Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ). Durch die Einführung dieses Teuerungsfreibetrags können außerdem Haushalte Wohnbeihilfe beziehen, die bislang die Einkommensgrenzen überschritten haben.
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