AK-Expertin klärt auf
Fußball schauen während Arbeitszeit: Das ist erlaubt
Bald ist es soweit: Am 14. Juni 2024 wird das EM-Eröffnungsspiel Deutschland gegen Schottland in München angepfiffen. Für Fußball-Fans wirft das eine Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen auf.
NÖ. Dabei macht es der Spielplan des Österreichischen Nationalteams den heimischen Fußball-Fans in der Vorrunde eigentlich leicht: kein Spiel wird vor 18 Uhr angepfiffen. Trotzdem haben dann viele Menschen noch keinen Feierabend. Wer lange Fußball schaut und gemeinsam feiert, möchte sicherlich ungern einen Sechs-Uhr-Schichtbeginn im Nacken haben. Beschäftigte mit Vertrauensarbeitszeit und Gleitzeit sind hier im Vorteil, sie können ihre Arbeitsstunden individueller planen.
Sehr viele Menschen stehen diesen Sommer also vor der Frage: Dürfen wir die Spiele, die in die Arbeitszeit fallen, verfolgen – zu Hause am Fernseher oder im Büro, zum Beispiel im Stream auf dem Smartphone oder gar auf dem Arbeitsrechner?
MeinBezirk.at bat Arbeiterkammer NÖ-Expertin Sandra Rechberger vom Rechtschutzbüro NÖ West um Aufklärung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen.
Brauche ich zum Fußballschauen am Arbeitsplatz das Einverständnis des Arbeitgebers? Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Rechberger:"In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz weder üblich noch erlaubt. Trifft das auf Ihren Arbeitsplatz zu - so gilt das selbstverständlich auch während der Fußball-EM. Natürlich kann man aber mit dem Arbeitgeber eine andere Vereinbarung treffen.
An Arbeitsplätzen, wo sowieso Fernsehübertragungen laufen - wie etwa in Cafes oder Bars, darf man natürlich hinschauen. Wichtig ist immer, dass die Arbeitsleistung nicht darunter leiden darf."
Was kann bei Verstößen drohen?
"Widersetzt man sich einem explizit ausgesprochenem Verbot, oder leidet die Arbeitsleistung durch die Ablenkung, so kann das zu Entgeltschmälerungen oder im schlimmsten Fall zur Beendigung des Dienstverhältnisses führen."
Was empfehlen Sie Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tun hinsichtlich einverständlicher Lösungen?
"Suchen Sie das Gespräch und je nach den Gegebenheiten nach einer vernünftigen Lösung, die für beide Seiten vertretbar ist."
Darf ich mit meinem Fan-Trikot zur Arbeit erscheinen?
"Sind in Ihrem Unternehmen Bekleidungsvorschriften im Arbeitsvertrag verankert, so gelten diese Bestimmungen natürlich auch während der Fußball-EM. Auch hier gilt - suchen Sie das Gespräch mit dem Dienstgeber, ob hier eine Ausnahmevereinbarung möglich ist."
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