Landesregierung
Auszahlung des NÖ Corona-Fonds noch vor dem Sommer
Der Corona-Fond in Höhe von insgesamt 31,3 Millionen Euro wurde am Dienstag mit einem entsprechenden Antrag eingebracht. Der Beschluss soll am 25. Mai erfolgen. Die Auszahlung sei bereits vor dem Sommer möglich.
NÖ. Die Corona-Pandemie sei „die größte globale Zäsur seit dem Zweiten Weltkrieg“ gewesen und habe für viele Tod und Trauer gebracht oder zu lang anhaltenden gesundheitlichen Schäden geführt, hielt die Landeshauptfrau im Rahmen einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus fest. Gemeinsam mit LH-Stellvertreter Udo Landbauer sowie den beiden Landesräten Ludwig Schleritzko und Christoph Luisser stellte sie die Eckpunkte des Corona-Fonds vor.
"Und genau das machen wir!"
Darüber hinaus nahm die Landeshauptfrau auch Stellung zu Vorwürfen, der Corona-Fonds sei „wissenschaftsfeindlich“. Mikl-Leitner dazu: „Wissenschafterinnen und Wissenschafter haben gefordert, dass man Langzeitschäden von Corona ernster nehmen muss und Geld bereitstellen soll, um diese Schäden zu lindern – und genau das machen wir. Genauso hat die Wissenschaft auf psychische Folgen von Corona hingewiesen und dass man deren Behandlung unterstützen soll – genau das machen wir. SPÖ und Neos haben gefordert, dass man die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Strafen zurückzahlen soll – und genau das machen wir.“ Gleichzeitig betonte sie:
„Die große Mehrheit der Menschen hat sich an alle Regeln gehalten und das war nicht einfach, denn das war oft eine Einschränkung der Freiheit. Diese verantwortungsbewussten Menschen, die sich an alle Maßnahmen gehalten haben, sind jetzt selbstverständlich nicht die Dummen.“
Dort aber, wo Fehler passiert seien, müsse man jetzt „dazu stehen und diese aufarbeiten“, so die Landeshauptfrau.
Beschluss am 25. Mai
Am Dienstag wurde der entsprechende Antrag eingebracht. Am 25. Mai soll der Beschluss im Landtag erfolgen. Danach werden die finalen Richtlinien zeitnah ausgearbeitet und von der Landesregierung beschlossen. So sollen erste Auszahlungen noch vor dem Sommer erfolgen.
Ein „kleiner Teil“ des Fonds werde dafür verwendet, Strafen zurückzuzahlen, die später vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, erläuterte die Landeshauptfrau: „Dabei handelt es sich um rund 700 Strafen, die rund 200.000 Euro umfassen, das sind 0,7 Prozent des gesamten Fonds. Das heißt auch: Über 99 Prozent gehen an Menschen, die durch die Pandemie Schäden erfahren haben.“ Weiter sollen vom Corona-Fonds profitieren: Menschen, die an Long Covid leiden, sowie Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Home Schooling Nachhilfeunterricht benötigt haben, um Lern-Rückstände aufzuholen. Darüber hinaus werde der Fonds auch dabei helfen, ausgefallene Schullandwochen und Schulskikurse nachzuholen. Unterstützt werden sollen auch Vereine, die Maßnahmen entwickeln, um Menschen zur Vereinstätigkeit zu bewegen.
„Hoffnung, Wiedergutmachung und Gerechtigkeit“
LH-Stellvertreter Landbauer sprach in seiner Stellungnahme von einem „historischen Moment“, und meinte: „Der Wind der Gerechtigkeit weht durchs Land.“ Statt „Angst und Diskriminierung“ gebe es jetzt „Hoffnung, Wiedergutmachung und Gerechtigkeit“, so Landbauer. Corona habe das Leben der Österreicher massiv beeinträchtigt, damit verbundene Zwänge und Verbote seien „zu einem nicht unerheblichen Teil falsch und unnütz“ gewesen. Es gehe jetzt darum, die dadurch entstandenen Schäden „schonungslos aufzuarbeiten“, und in Niederösterreich „machen wir unsere Hausaufgaben und setzen einen wesentlichen Schritt der Wiedergutmachung“, zeigte er sich überzeugt.
Der Corona-Fonds sei mit insgesamt 31,3 Millionen Euro dotiert und die Abwicklung solle „rasch und treffsicher“ erfolgen, so der Stellvertreter der Landeshauptfrau, der die wichtigsten Eckpunkte zusammenfasste:
„Alle verfassungswidrigen Strafen werden von Amts wegen zurückbezahlt. Zentraler Bestandteil sind auch die Maßnahmen, die wir insbesondere für Kinder und Jugendliche setzen, so etwa für die Behandlung von psychischen Problemen. Und wir fördern auch Vereine, die Leistungen anbieten, um Corona-bedingte Probleme zu bekämpfen.“
Für Landesrat Luisser ist der Corona-Fonds ein „Zeichen der Wiedergutmachung“. „Heute sorgen wir für Gerechtigkeit“, hielt er fest. Zu Unrecht bezahlte Strafen würden „von Amts wegen“ zurückbezahlt, erläuterte er: „Das heißt, jeder, der eine Strafe bezahlt hat aufgrund einer Verordnung, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, wird automatisch von der Behörde angeschrieben.“
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