Corona-Maßnahmen ab 16. April 2022
Weitreichende Lockerungen für die Gastronomie

Ab Karsamstag, dem 16. April, fällt die FFP2-Maske in der Gastronomie. | Foto: Waltraud Fischer
  • Ab Karsamstag, dem 16. April, fällt die FFP2-Maske in der Gastronomie.
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Die Corona-Pandemie hat die Gastronomie und Hotellerie vor immens große Herausforderungen gestellt. Und viele Maßnahmen wurden bis heute nicht verdaut. Mit 16. April kommt es zu weitreichenden Lockerungen.

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, doch noch in dieser Woche wird es für die Gastronomie noch weitreichende Lockerungen geben. So fällt ab Freitag, dem 16. April die FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen.

Ab Samstag, 16. April gilt:

  • Keine FFP2-Masken-Pflicht in der Gastronomie und Hotellerie für Gäste und Mitarbeiter:innen
  • Maskenpflicht nur noch im lebensnotwendigen Handel und dem öffentlichen Verkehr (das gilt auch für Seilbahnen)
  • FFP2-Masken-Pflicht und 3G bleibt in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
  • 3G-Regel als Zugangsbeschränkung bei Veranstaltungen und der Nachtgastro wird aufgehoben
  • Die Gültigkeit des grünen Passes wird für dreifach Geimpfte auf zwölf Monate verlängert.

Allgemeine Corona-Maßnahmen

Weiterhin eine FFP2-Masken-Pflicht gilt in höchst vulnerablen Bereichen wie beispielsweise in Krankenhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).

Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei den Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Covid-19-Beauftragten sowie die Ausarbeitung und Umsetzung eines Covid-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (statt 50 Personen).

• Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

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