Nach 46 Tagen Lockdown
Ab 1. Mai gelten neue Corona-Regelungen

- Alle Geschäfte (wie hier im City Center Güssing) mit mehr als 400 Quadratmetern haben ab dem 2. Mai wieder geöffnet.
- Foto: Elisabeth Kloiber
- hochgeladen von Elisabeth Kloiber
Mit heute Freitag, dem 1. Mai, treten die nächsten Lockerungen in Kraft. Die "Ausgangsbeschränkungen" enden, die Ein-Meter-Abstandsregel gilt aber weiterhin. Neu ist eine Maskenpflicht in allen öffentlichen geschlossenen Räumen.
Alles neu macht der Mai, oder vielleicht doch nicht? Die Bundesregierung hat zum Umgang mit dem Coronavirus neue Regelungen veröffentlicht.
Ab sofort ist das Betreten von öffentlichen Orten wieder grundsätzlich erlaubt . So können sich maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. Neu hingegen ist, dass in allen öffentlichen geschlossenen Gebäuden das Tragen von Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist. Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin laufend evaluiert. Auch im privaten Bereich wird empfohlen, sich an diese Regelungen zu halten. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.
Kein Zutritt
Untersagt sind weiterhin unter anderem kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Ausstellungen. Explizit geschlossen bleiben Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks. Auch Bibliotheken, Seil- und Zahnradbahnen müssen weiter geschossen halten, auch Tanzschulen, Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos müssen weiter auf die Öffnung warten, ebenso Tierparks und Zoos.
Geschäfte öffnen
Während kleinere Geschäfte bereits seit 14. April wieder geöffnet haben, dürfen ab 2. Mai auch jene mit mit mehr als 400 Quadratmetern aufsperren. Verbindlich bleibt dabei der Mund-Nasen-Schutz und die Abstandsregel. Die derzeit geltenden Beschränkungen für Geschäfte für 20 Quadratmeter pro Kunde werden reduziert auf 10 Quadratmeter pro Kunde.
Lockerungen im Sport
Outdoor- Sportarten haben bei den Lockerungen im Bereich Sport Vorrang vor Indoor-Sportarten und Einzelsport- vor Mannschaftssportarten oder Kampfsportarten. Bereits ab 1. Mai gibt es Lockerungen für Freiluft-Sportarten wie Tennis, Golf, Reiten, Bogenschießen oder Leichtathletik.
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