Die IVB und Stubaitalbahn GmbH begehrt folgende
Gegendarstellung

Sämtliche Verwaltungsstrafverfahren gegen die IVB wurden laut IVB ohne Strafzahlung eingestellt. | Foto: BezirksBlätter
  • Sämtliche Verwaltungsstrafverfahren gegen die IVB wurden laut IVB ohne Strafzahlung eingestellt.
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Im Artikel „Arbeitsinspektorat wurde eingeschalten, GR drängt auf Lösungen" vom 02.02.2024 wird GR Helmut Buchacher unter anderem mit folgender Aussage zitiert ,,Massive Strafzahlungen wurden an die IVB verhängt." Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass sämtliche Verwaltungsstrafverfahren gegen die lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und deren Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit Anzeigen des GR Buchacher eingestellt wurden und die lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und deren Tochtergesellschaften keine Strafzahlungen zu leisten hatten."

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