Betriebszeiten und Boni
Flughafen Innsbruck nimmt zu Vorwürfen der AIA Stellung

Flughafen Innsbruck: In der Abwägung, ob z.B. ein knapp verspäteter Start um 20:15 Uhr an einem Samstagabend oder ein Start um 06:30 Uhr am Sonntag in der Früh störender für die Anrainerschaft wäre, hat man sich bei der TFG bisher immer für den Start kurz nach 20 Uhr entschieden.  | Foto: MeinBezirk
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  • Flughafen Innsbruck: In der Abwägung, ob z.B. ein knapp verspäteter Start um 20:15 Uhr an einem Samstagabend oder ein Start um 06:30 Uhr am Sonntag in der Früh störender für die Anrainerschaft wäre, hat man sich bei der TFG bisher immer für den Start kurz nach 20 Uhr entschieden.
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Die Tiroler Flughafenbetriebsges.mbH (TFG) hat mit etwas Verwunderung den Versuch der Anrainerschutzgemeinschaft Innsbruck Airport (AIA) zur Kenntnis nehmen müssen, die Gewährung von Betriebszeitenverlängerungen an den Winterwochenenden mit der Zahlung von sogenannten „Boni“ für Airlines in Beziehung zu bringen. Diesem Versuch wird seitens der TFG entschieden widersprochen.

INNSBRUCK. In einer Presseaussendung fordert die Anrainerschutzgemeinschaft Airport - AIA: „Das bescheidmässige Ende der Betriebszeit ist von 20 Uhr auf 19 Uhr vorzuverlegen, um so die üblichen Spätstarts nach 20 Uhr zu vermeiden.“ In einer Aufstellung werden zwölf Flüge zwischen 6.1.2024 und 27.1.2024 angeführt, die nach 20 Uhr gestartet sind. Ein Flug nach London Gatwick hatte 2 Minuten und 17 Sekunden Verspätung, ein Flug nach Newcastle startet um 21.07 Uhr (27.1.). "Die TFG darf laut Zivilflugplatz-Betriebsordnung spätere Starts nach 20 Uhr immer genehmigen. Da braucht es an sich nicht einmal eine Begründung. Damit scheint der Ablauf für die Flugbewegungen an den Wochenenden Jänner bis März vorgegeben. Die (vor allem) britischen Fluggesellschaften starten - aus welchen Gründen auch immer - später zum Flug nach Innsbruck, kommen später an und fliegen entsprechend zeitverzögert zurück. Planmäßige Startzeiten 19:50 Uhr sind kein Scherz, sondern Vorgaben laut Slots durch den Flughafen. Da brauchte es nicht viel Verspätung, um die Betriebszeit ignorieren zu müssen", erklärt die IAI in ihrer Aussendung. 

Boni-Diskussion

"Bekanntermaßen bzw. pikanter maßen, sind Starts der Flugzeuge in den Wintermonaten nach 20 Uhr, also nach dem behördlich vorgegeben Ende der Betriebszeit für die lauten Strahlflugzeuge von Airbus und Boeing und Embraer üblich. Dafür mussten von der Fluggesellschaft geringfügige Extragebühren wegen der Verspätung entrichtet werden. Dies wird nun offenbar in Abstimmung mit der Flughafenbetriebsgesellschaft dadurch beseitigt, dass Boni für erhöhtes Passagieraufkommen bzw. Flugzeuggewicht gegenverrechnet werden", wirft die AIA dem Flughafen vor.  Warum der Aufsichtsrat den Bonis für die Fluggesellschaften zugestimmt hat, obwohl dadurch wissentlich auf Einnahmen verzichtet wird, ist nicht nachvollziehbar, meint die AIA weiter und erklärt abschließend: "Die Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen vor allem für schulpflichtige Kinder am Sonntag in der Nacht stellt sich offenbar nicht. Ist auch scheinbar egal, wenn es den Urlaubern gut geht. Das neue Terminalgebäude um 50 Mio € oder mehr dagegen ist weiterhin ein Thema, um das Wohlgefühl für die Urlauber im Winter noch zu verbessern."

Betriebszeitenerweiterung

Bezüglich der Betriebszeitenerweiterungen im Winter hält Flughafengeschäftsführer Marco Pernetta fest:

„Ja, leider kommt es an den Winterwochenenden insbesondere aufgrund von schwierigen Wetterbedingungen bei uns in Tirol aber auch in den Herkunftsmärkten wie Großbritannien, den Niederlanden oder Skandinavien immer wieder zu Beeinträchtigungen im Flugverkehr, die zu Verspätungen bei Flügen in ganz Europa und so auch in Innsbruck führen. Die TFG versucht operativ zwar alles, Verspätungen bei uns in Innsbruck minimal zu halten, trotzdem kommt es bei rund 60 Flügen an einem Wintersamstag bei dem einen oder anderen Flug zu Verzögerungen.“

Entschärfung der Situation

Seitens der TFG wurden bereits Maßnahmen zur Entschärfung der Situation gesetzt, in dem in der letzten Betriebsstunde an den Wochenenden zwischen 19 und 20 Uhr nur noch maximal drei Starts koordiniert werden dürfen, letzte koordinierte Startzeit am Sonntag ist bereits um 19:45 Uhr. Verspätungen, die Betriebszeitenerweiterungen verursachen, betreffen auch nicht nur diese drei Starts, sondern genauso regelmäßig auch andere Flüge, deren Start bereits deutlich vor 19 Uhr geplant gewesen wäre. Eine Einschränkung der Betriebszeit würde demnach ihre Wirkung verfehlen. Ganz im Gegenteil: Sollten Starts nach 20 Uhr - oder 19 Uhr – im Ausnahmefall nicht mehr erlaubt sein, würden die Flugzeuge und Passagiere nicht „verschwinden“, sondern müssten irgendwo übernachten – aufgrund der Wochenendsituation wahrscheinlich auf Feldbetten am Flughafen – und der Rückflug würde dann am Folgetag unmittelbar nach Betriebsbeginn ab 06:30 Uhr stattfinden, nachdem das Flugzeug dringend am Zielort benötigt wird und auch die Passagiere natürlich schnellstmöglich nach Hause wollen.

In der Abwägung, ob z.B. ein knapp verspäteter Start um 20:15 Uhr an einem Samstagabend oder ein Start um 06:30 Uhr am Sonntag in der Früh störender für die Anrainerschaft wäre, hat man sich bei der TFG bisher immer für den Start kurz nach 20 Uhr entschieden. Ist hingegen bereits frühzeitig am Nachmittag absehbar, dass eine Maschine vor 20 Uhr gar nicht in Innsbruck landen wird und sich somit der Abflug mindestens auf 21 Uhr oder später verschieben wird, hat die TFG auch bisher schon die Abfertigung des Flugzeugs ohnehin abgelehnt.

In Kürze werden ganz generell alle Betriebszeitenerweiterungen mit Angabe des Grundes auch auf der Homepage des Flughafens im Laufe des Folgetages veröffentlicht werden. Alle Interessierten können sich somit zukünftig zeitnah informieren, für welchen Flug aus welchem Grund die Betriebszeit erweitert wurde. Abschließend wird festgehalten – und dies wird erfreulicherweise auch von der AIA nicht in Frage gestellt -, dass die bisherige Genehmigungspraxis der aktuellen Rechtslage entspricht und vom Gesetzgeber für solche Ausnahmefälle genauso vorgesehen wurde.

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Boni Klarstellung

Bezüglich der sogenannten „Boni“ muss klargestellt werden, dass diese in keinem (!) Zusammenhang mit den Betriebszeiten stehen. Der Hintergrund ist hier ganz ein anderer: Der Flughafen Innsbruck ist einerseits einer der teuersten Flughäfen im deutschsprachigen Raum - wenn nicht in ganz Europa - und Flughafengebühren und -entgelte dürfen in Österreich nur einmal pro Jahr bei der Aufsichtsbehörde für das Folgejahr beantragt werden und sind damit jeweils für ein Jahr bindend. Andererseits gibt es damit keine Möglichkeit, die Preise den saisonalen Nachfrageschwankungen anzupassen. Die hohen Gebühren und Entgelte sind zwar im Winter aufgrund der starken Nachfrage am Markt durchzusetzen - weshalb der Flughafen Innsbruck es als einer der wenigen Regionalflughäfen schafft, mit einem Passagieraufkommen von unter einer Million Passagieren bereits wieder Gewinne zu schreiben - , jedoch kann dieses Preisniveau niemals außerhalb der Saison für ganzjährig bediente
Strecken gehalten werden.

Um deshalb Fluggesellschaften, die z.B. auch im Mai oder Oktober Flüge nach Amsterdam oder London anbieten oder die ganzjährig mehrfach täglich Anbindungen an Drehkreuzflughäfen wie Frankfurt oder Wien gewährleisten, ein konkurrenzfähiges Preisangebot bieten zu können, gibt es im Rahmen der Entgeltordnung des Flughafens die eine „Mengenbonifikationsrichtlinie“, wonach Airlines für bestimmte Leistungen eine – teilweise gestaffelte - Ermäßigung auf die ansonsten eben sehr hohen Preise erhalten.

Die Zielsetzung dieser Richtlinie ist in der Entgeltordnung, die öffentlich auf der Flughafen-Homepage einsehbar ist, ganz klar festgelegt: „Mit der nachstehenden Mengenbonifikations-Richtlinie möchte die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. allen im Linienflugverkehr von und nach Innsbruck operierenden Fluggesellschaften ein faires, transparentes und nichtdiskriminierendes Angebot unterbreiten, das der nachhaltigen Absicherung bestehender Linienflugverbindungen und der Forcierung von neuen Linienflugverbindungen dienen soll. Gefördert wird auch die Anbindung von Linienflugverbindungen an internationale Umsteigeflughäfen (Hubs).“ Auch diese Vorgehensweise steht in vollem Einklang mit der aktuellen Gesetzeslage und wird von der Aufsichtsbehörde im Klimaschutzministerium regelmäßig als „vorbildlich und richtungsweisend“ beurteilt.

Flughafen Innsbruck: In Kürze werden ganz generell alle Betriebszeitenerweiterungen mit Angabe des Grundes auch auf der Homepage des Flughafens im Laufe des Folgetages veröffentlicht werden.  | Foto: Lisa Kropiunig
  • Flughafen Innsbruck: In Kürze werden ganz generell alle Betriebszeitenerweiterungen mit Angabe des Grundes auch auf der Homepage des Flughafens im Laufe des Folgetages veröffentlicht werden.
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Gesprächsbereitschaft

Abschließend betont Flughafengeschäftsführer Marco Pernetta seine weiterhin bestehende Gesprächsbereitschaft mit der AIA: „Wir stehen bereits seit vielen Jahren in regelmäßigem Austausch und bieten der AIA auch weiterhin unsere Bereitschaft zum Dialog an, um machbare Lösungen für die Anliegen der Anrainerschaft zu finden“.

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