Aktion Scharf gegen Pfusch am Bau

Kampf gegen Pfusch am Bau! | Foto: Pixabay

„Wir fordern, dass alle die gesetzlichen Spielregeln einhalten. Unsere heimischen Betriebe dürfen nicht durch pfuschende, ausländische Unternehmen links und rechts überholt werden“, hält WK-Präsident Jürgen Bodenseer fest. Die heimischen Betriebe kämpfen gegen Bürokratie und hohe Preise, während ausländische Firmen oft auch größere Baustellen im Pfusch abwickeln. Selbst das Baumaterial beschaffen sie aus dem Ausland. Bodenseer sieht darin Steuerbetrug und Sozialbetrug auf Kosten aller Steuerzahler.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Dieser Pfusch am Bau am Finanzamt und den gesetzlichen Vorschriften vorbei hat Auswirkungen auf das Bau- und das Baunebengewerbe. Den heimischen Betrieben entgehen dadurch Aufträge. Dies zeigt sich auch an der steigenden Zahl der Arbeitslosen am Bau. Diese sind um 3,4 Prozent auf 6.080 Personen gestiegen.

Bestimmungen werden häufig missachtet

Bei grenzüberschreitenden Arbeiten werden Bestimmungen kaum beachtet, meint der Leiter der Finanzpolizei für Tirol und Vorarlberg, Hofrat Thomas Wörgötter. Mehr als 50 Prozent der kontrollierten ausländischen Betriebe hätten keine oder fehlerhafte Unterlagen mit und ein Großteil von ihnen sei in Österreich steuerlich gar nicht erfasst.

Gesetzliche Regelungen

Es gibt ganz klare gesetzliche Regelungen bei der Beschäftigung durch ausländische Firmen:

Die Beschäftigung von Arbeitskräften, gleich welcher Nationalität, die von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU und EWR) sowie der Schweiz zur Erbringung einer Arbeits- oder Dienstleistung nach Österreich entsandt werden, muss gemäß § 7b Abs. 3 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme der Zentralen Koordinationsstelle (ZKO) für die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung des Bundesministeriums für Finanzen gemeldet werden. Ebenfalls besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Dienstleistungsanzeige an das Wirtschaftsministerium vor grenzüberschreitender Ausübung eines reglementierten Gewerbes.

Aktion Scharf in den nächsten Monaten

Die Finanzpolizei wird in den nächsten Monaten einen wesentlichen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf Kontrollen ausländischer Betriebe legen, die ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten.

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