Rechtstipp der Rechtsanwaltskammer Tirol
Pauschalreise versus Individualreise

- Neue Folge der Rechtstipps der Rechtsanwaltskammer Tirol: Pauschalreisen und Individualreisen rechtlich betrachtet.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Georg Herrmann
Vor allem im Winter entsteht die Sehnsucht, der Kälte zu entfliehen und einen Urlaub in der Sonne zu verbringen. Doch für welche Art der Reise entscheide ich mich? In der neuen Folge der Rechtstipps der Rechtsanwaltskammer Tirol gibt Rechtsanwältin Emelie Durnes darüber Auskunft.
INNSBRUCK. Neben den offensichtlichen Unterschieden zwischen einer Pauschalreise mit fixem Ablauf und vorgegebenen Destinationen und einer Individualreise mit dem Vorteil der eigenen flexiblen Gestaltung, gibt es vor allem im Hinblick auf die Frage „Was, wenn etwas nicht passt?“ Unterschiede.
Die Pauschalreise
Bucht man eine Pauschalreise, also ein Paket aus vielen Einzelleistungen (z.B. Hotel + Flug oder Hotel + Mietauto), ist man besser abgesichert. Haften tut hier der Reiseveranstalter. Insbesondere, wenn einzelne Leistungen gar nicht erbracht werden (z.B. wird der Flug gestrichen) oder das Reiseziel von einer Naturkatastrophe oder Kriegszuständen betroffen ist, bleibt man so nicht auf den Kosten der Reise sitzen. Der Reiseveranstalter hat den gesamten Reisepreis zurückzuerstatten oder es kann eine Umbuchung erfolgen. Auch ist man im Pauschalreiserecht bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft abgesichert.
Weitere Tipps der Rechtsanwaltskammer Tirol finden Sie hier
Ansprechpartner
Auch ist der Ansprechpartner klar: Es gibt einen Reiseveranstalter, der seinen Sitz meist in der EU hat. Man weiß daher sofort, an wen man sich zu wenden hat, um Ansprüche geltend zu machen. Der Reiseveranstalter muss verschuldensunabhängig dafür einstehen, dass die versprochenen Leistungen auch erbracht werden.
Die Individualreise
Anders sieht es aus, wenn man eine Individualreise bucht. Das Reisebüro vermittelt die Leistungen nur. Im Ernstfall müsste man sich z.B. direkt an das Hotel in Mexiko oder die Air Canada wenden, um sich Abhilfe zu schaffen. Schwierig ist es vor allem dann, wenn die Airline den gebuchten Flug aus dem Sortiment nimmt – die Hotelbuchung, die unabhängig erfolgt ist, bleibt davon unbetroffen und wird die Kosten für die Übernachtung in Rechnung stellen, auch wenn man keine Möglichkeit mehr hat, dort hinzukommen. Auch stellt sich bei Auslandsbuchungen die Frage nach dem anwendbaren Recht. Zwar gibt es auch im Individualreiserecht die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen, hier braucht es jedoch immer ein Verschulden der Vertragspartei.
Fazit
Wer Sicherheit, Komfort und ein günstiges Angebot schätzt, sollte sich eher für eine Pauschalreise entscheiden, auch wenn hier das Angebot eingeschränkt ist. Individualreisen eignen sich für Abenteurer, denen die flexible Gestaltung ihres Urlaubs wichtig ist. Eines sollte jedoch immer im Hinterkopf behalten werden: Läuft während des Urlaubs etwas nicht nach Plan, ist man mit einer Pauschalreise besser dran.
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