Zukunftsvertrag 4
Stadtwohnungen gerechter vergeben

Innsbruck: Leistbaren Wohnraum zu finden ist nicht immer einfach. | Foto: meinbezirk.at/Agnes Czingulszki
  • Innsbruck: Leistbaren Wohnraum zu finden ist nicht immer einfach.
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Fast 100 Seiten umfasst der Zukunftsvertrag der neuen Stadtregierung für die Jahre 2024 bis 2030. Bürgermeister Johannes Anzengruber und die Stellvertreter Georg Willi und Elli Mayr sowie die Stadträtinnen Janine Bex und Mariella Lutz präsentierten ihre Vorhaben der Öffentlichkeit. MeinBezirk arbeitet den Zukunftsvertrag exklusiv Schritt für Schritt auf.

INNSBRUCK. Beim Thema Wohnen spielt auch die gerechte Vergabe der Stadtwohnungen im Zukunftsvertrag eine Rolle. In Wien hat das Wiener Wohnticket große Wellen geschlagen und ist ein erfolgreiches Konzept, welches auch in Innsbruck angewendet werden soll. Vizebürgermeister Georg Willi erklärt, wie das Innsbrucker Wohnticket funktionieren wird.

Innsbrucker Wohnticket

"Die Grundidee ist, dass man vom Zuweisungsmodell einer Wohnung zum Auswahlmodell einer Wohnung kommt. Menschen oder Familien, die Anspruch auf Zuteilung einer städtischen Wohnung haben, können auf einem Online-Portal freie Wohnungen auswählen, die für sie infrage kommen. Um die Wohnungszuweisung zu beschleunigen, bietet man so einer größeren Gruppe von Menschen mehrere Wohnungen an. Und so wenden wir uns ab von dem reinen Zuteilungssystem und alles kann flexibler und schneller abgewickelt werden. Menschen werden dadurch auch in ihrer Eigenverantwortung gestärkt. Man kann selbst nachsehen, welche Wohnungen gerade frei sind und kann feststellen, welche Wohnung für einen infrage kommt. Durch dieses Auswahlverfahren kürzen wir Wege ab, und die Leute bewerben sich nur noch für Wohnungen, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen",

erklärt Vizebürgermeister Georg Willi das Prinzip des Innsbrucker Wohntickets.

Weitere Punkte des Zukunftsvertrages finden Sie hier.

Geplante Maßnahmen der Stadtregierung

1. Wohnungsmanagement:
Implementierung des „Innsbrucker Wohntickets“ nach dem Vorbild des „Wiener Wohntickets“. Etablierung einer ergänzenden digitalen Vergabeplattform.

2. Tauschplattform:
Ermöglicht den Wohnungswechsel für z. B. Alleinstehende in zu großen Wohnungen, um diese für junge Familien freizumachen. Neue Wohnformen (Senior:innen-WGs, Generationenübergreifende WGs, …) werden zukünftig dadurch ermöglicht. Wir werden auch den Wohnungswechsel durch Unterstützung beim Umzug attraktivieren.

3. Einheitliche Wohnungsvergaberichtlinie:
Anhand des vorliegenden von der Fachabteilung mit dem Wohnungsausschuss unter Einbindung von Expert:innen des Landes Tirol, der gemeinnützigen Wohnbauträger sowie zahlreicher Systempartner:innen erarbeiteten Richtlinienentwurfs wird bis zum Oktober-Gemeinderat 2024 eine finale Fassung erarbeitet und beschlossen.

4. Kautionsfonds:
Das Erfolgsmodell Kautionsfonds wird weitergeführt und auf Basis von Evaluierungen optimiert.

5. Der richtige Wohnraum:
Die Wohnungen mit Vergaberecht der Stadt proaktiver verwalten (z. B. durch periodisches Nachfragen, ob Wohnung noch zur Deckung des Wohnbedürfnisses benötigt wird, ob sie zu groß, zu klein, altersgerecht ist etc.). Es wird regelmäßig überprüft, ob Mieter:innen Wohnungseigentum besitzen und somit kein Anspruch auf eine Stadtwohnung bestünde.

6. Wohnraum-Finanzierung:
Mit dem Land Tirol Verhandlungen aufnehmen, wie unter Einbeziehung von Mitteln der Wohnbauförderung künftig Finanzierungsformen entstehen können, die jungen Menschen trotz der schwierigen Marktlage in Innsbruck, sowie der erschwerenden Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) den Zugang zu Eigentum ermöglichen

7. Wohn- und Mietzinsbeihilfe:
Wir streben zusammen mit dem Land Tirol eine Optimierung und Verbesserung der Wohn- und Mietzinsbeihilfe als Unterstützung der Mieter:innen am überteuerten Wohnungsmarkt an.

8. Informationen zum rechtskonformen Vermieten und Mieten im Altbau:
Die Stadt Innsbruck stellt eine Information über alle Altbau-Bestandsgebäude im Stadtgebiet zur Verfügung. Darüber hinaus soll unter Einbeziehung von Sachverständigen sowie der Schlichtungsstelle eine Lagezuschlagskarte für Richtwertmietobjekte nach Wiener Vorbild erstellt werden.

9. Bekenntnis zur Optimierung des Mietrechtsgesetzes (MRG):
Die Stadt Innsbruck spricht ihr Bekenntnis und ihre Gesprächsbereitschaft mit dem Bund zur Optimierung des MRG im Sinne eines Universalmietrechts aus.

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