Zugang zur Apotheke
Tagsüber barrierefrei - Nachts ein Hindernis

Der Eingang zur Apotheke am Boznerplatz hat mehrere Stufen. Barrierefrei ist er nur mit Hilfe der Mitarbeitenden.  | Foto: Alicia Martin Gomez
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  • Der Eingang zur Apotheke am Boznerplatz hat mehrere Stufen. Barrierefrei ist er nur mit Hilfe der Mitarbeitenden.
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Die Apotheke am Boznerplatz in Innsbruck war vor Kurzem Thema eines verärgerten X-Beitrages. 

INNSBRUCK. "Peak Barrierefreiheit 2024 in Innsbruck: Nachtapotheke hat 6 Stufen vor der Tür. Apothekerin ruft herunter, dass sie die Türe als Nachtdienst nicht öffnen dürfe. Wurde nicht bedient. Danke für garnichts!", hieß es vor Kurzem in einem X-Beitrag einer gehbehinderten Person. So einfach, wie die Situation in dem Beitrag dargestellt wird, ist es aber nicht. Auf Nachfrage in der Apotheke und bei der Stadt Innsbruck konnte mehr Klarheit in die Geschichte gebracht werden. 

Alternative Lösungen

Das Problem mit der Barrierefreiheit in der Apotheke am Boznerplatz zeigt sich nur Nachts, denn tagsüber stehen mehrere Mitarbeitende für Hilfeleistungen zur Verfügung. So gibt es am Eingang der Apotheke eine Klingel, die von gehbehinderten Personen bedient werden kann und einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin herausruft. Dann kann der betroffenen Person entweder mit Hilfe der Mitarbeitenden das Eintreten ermöglicht werden oder der Kaufakt im Freien stattfinden. In jedem Fall helfen die Mitarbeitenden gerne. Nachts ist diese Hilfe jedoch nicht möglich, denn Aufgrund der Lage der Apotheke müssen die Mitarbeitenden mit erhöhten Risiken rechnen, wie etwa einen Raub oder Ähnlichem. Da der Nachtdienst immer nur mit einer Person besetzt ist, haben diese also die strikte Anweisung im Gebäude zu bleiben. Im Fall der gehbehinderten Person aus dem X-Beitrag habe sich aber laut der Apothekenleiterin eine weitere Person, die die Nachtapotheke besuchen wollte, zur Hilfe angeboten. Allerdings konnte das gewünschte Medikament wegen eines fehlenden Rezeptes nicht ausgegeben werden. Weiters weißt sie darauf hin, dass in Innsbruck immer mehrere Apotheken Nachtdienst haben und man so nicht auf die Apotheke am Boznerplatz mit ihren Stufen angewiesen ist. 

Ein Treppenlift wäre in diesem Fall frei zugänglich und somit auch nicht von etwaigen Vandalen geschützt.  | Foto: Alicia Martin Gomez
  • Ein Treppenlift wäre in diesem Fall frei zugänglich und somit auch nicht von etwaigen Vandalen geschützt.
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Untragbarer Umbau

Außerdem versuchte man nach Auskunft der Apothekenleiterin schon vor einigen Jahren einen Umbau des Gebäudes umzusetzen. Jedoch stellte sich heraus, dass ein solcher den Verkaufsraum enorm einschränken würde. Denn um einen barrierefreien Zugang zu verschaffen müsste eine Rampe gebaut werden, deren geforderte Steigung dazu führen würde, dass die Rampe den Großteil des Kundenbereichs einnehmen würde. Auch einen Treppenlift hatte man angemacht, der aufgrund der Lage der Apotheke allerdings zu einem dauerhaften Kostenpunkt werden würde. Denn um eine Barrierefreiheit auch im Nachtdienst zu ermöglichen müsste dieser von draußen selbstständig bedienbar sein, was dazu führt, dass er auch für etwaige Vandalen offenstünde. 

Eine Versetzung des Einganges in den Innenhof wäre die Einzige Lösung für einen barrierefreien Zugang. Dieser umbau ist aber untragbar.  | Foto: Stadt Innsbruck
  • Eine Versetzung des Einganges in den Innenhof wäre die Einzige Lösung für einen barrierefreien Zugang. Dieser umbau ist aber untragbar.
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Die Stadt Innsbruck sieht eine Lösung ebenfalls in einem sehr umfassenden Umbau der Apotheke. So hieß es von Seiten des Amtes für Tiefbau: "Der Eingang zur Apotheke am Bozner Platz weist fünf Stufen auf. Der barrierefreie Zugang kann nur durch eine bauliche Veränderung am Gebäude hergestellt werden. Da die Apotheke seitlich an eine Hofzufahrt anbindet, wäre, rein baulich gesehen, mit einem Umbau am Gebäude auch eine barrierefreie Anbindung über die Hofzufahrt erreichbar." Dieser Umbau würde ein großes Ausmaß annehmen, der für die Betreiber aber auch die Hauseigentümer untragbar wäre. So heißt es von Seiten des Amtes für Bau-, Wasser- und Gewerberecht: "Gem. § 27 Abs. 4 letzter Satz der Apothekenbetriebsordnung 2005 waren Apotheken verpflichtet, binnen fünf Jahren ab Inkrafttreten dieser Verordnung einen barrierefreien Zugang herzustellen.  Im Einzelfall kann von dieser Verpflichtung abgesehen werden, wenn der Apothekenleiter/die Apothekenleiterin nachweist, dass der barrierefreie Zugang nur mit technisch unvertretbarem Aufwand herzustellen wäre. Im gegenständlichen Fall verfügt der Betrieb über eine entsprechende Ausnahmebewilligung aus dem Jahr 2010."

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