Waffenverbot
Keine Waffen in der Bogenmeile und um den Hauptbahnhaof

Die Waffenverbotszonen in Innsbruck gelten ab 1. März für weitere drei Monate.  | Foto: Polizei Kärnten
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  • Die Waffenverbotszonen in Innsbruck gelten ab 1. März für weitere drei Monate.
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Ab 1. März 2023 bleiben die Bogenmeile und der Bereich um den Innsbrucker Bahnhof für drei weitere Monate Waffenverbotszonen. 

INNSBRUCK. Nach der Ermordung eines Vorarlbergers am Beginn der Bogenmeile, wurde am 1. Dezember 2018 ein Waffenverbot eingeführt und im März 2019 auf den Bereich um den Bahnhof ausgeweitet. Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potenzielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 15 Schwerpunktaktionen von November 2022 bis Februar 2023 wurden in den beiden Waffenverbotszonen 2 Messer, 2 minderwirksame Schusswaffen und 1 Schlagring sichergestellt, darum erlässt die Polizei wieder eine Folgeverordnung der Waffenverbotszonen in Innsbruck.

Waffenverbotszonen 

Ab dem 1. März gilt das Waffenverbot in der Bogenmeile, wieder für eine befristete Dauer von drei Monaten, sowie am Hauptbahnhof und Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße. 

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Die Waffenverbotszonen geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potenzielle Gewalttäter vorzugehen.  | Foto: zeitungsfoto.at
  • Die Waffenverbotszonen geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potenzielle Gewalttäter vorzugehen.
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Die Waffenverbotszonen in Innsbruck gelten ab 1. März für weitere drei Monate.  | Foto: Polizei Kärnten
Die Waffenverbotszonen geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potenzielle Gewalttäter vorzugehen.  | Foto: zeitungsfoto.at
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