Straßenverkehrsordnung
Jährlicher Heckenschnitt steht an

- Beim Heckenschneiden gehts nicht nur um Verschönerung sondern besonders auch um die Verkehrssicherheit
- Foto: Edler von Rabenstein/Fotolia
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INNSBRUCK. Viele Hecken im Stadtgebiet dienen nicht nur dem Schutz vor fremden Blicken, sie grenzen auch Grundstücke sichtlich voneinander ab. Sobald die Bepflanzungen in öffentliche Fahrbahnen, Geh- und Radwege hineinragen, müssen die entsprechenden Grundstücksbesitzer handeln. Die Stadt appelliert daran die Arbeiten zeitgerecht vorzunehmen.
Verkehrssicherheit
Mit den länger werdenden Tagen und den wärmer werdenden Temperaturen, beginnt auch die arbeitsintensive Zeit der Gärtner. Zu den Arbeiten zählen auch Baum, Strauch und Heckenschnitte. Denn sobald Bäume, Hecken oder Sträucher die Verkehrssicherheit beeinträchtigen sind die GrundstückseigentümerInnen verpflichtet, diese auszuästen, zurückzuschneiden oder zu entfernen, so sagt es die Straßenverkehrsordnung. "Besonders wenn die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf Ampeln, Schilder und Beleuchtungsanlagen nicht mehr gewährleistet ist, kann das für Verkehrsteilnehmer gefährlich werden", sagt Walter Stockner, Referatsleiter vom Straßenbauhof. "Wir bitten die Anrainerinnen und Anrainer darum, ihrer Verpflichtung nachzukommen und Rückschnitte im gegebenen Fall zu veranlassen", ergänzt Peter Hölzl, Amtsvorstand für Straßenbetrieb.
Brutzeit
Ein besonderes Augenmerk muss bei den Arbeiten aber auch in Sachen Tier- und Umweltschutz gelegt werden. So hat mit 1. März die Vogelbrutzeit begonnen. "Nester dürfen nicht entfernt oder umgesetzt werden" sagt Thomas Klingler von der städtischen Gartenverwaltung. Anders als in Deutschland wo das Heckenschneiden von Anfang März bis Ende September verboten ist, gibt es eine solche generelle Bestimmung in Österreich nicht.

- Die Vogelbrutzeit hat bereits begonnen, daher muss beim Hecken schneiden darauf geachtet werden, dass keine Nester beschädigt werden.
- Foto: Rupert Pötz
- hochgeladen von Rupert Pötz
Entsorgung
Möglichkeiten zur Entsorgung bietet die städtische Kompostieranlage in der Roßau. Dort können Grünabfälle wie Baum- und Strauchschnitt, Gras Laub oder Stroh gegen Gebühr abgegeben werden. Pro Liegenschaft werden Gartenabfälle aus Privatgärten von Innsbruck GemeindebürgerInnen bis zu einer Menge von 1.000 Kilogramm gebührenfrei angenommen. Unbegrenzt und gebührenfrei nimmt die Anlage laub-, wurzel- und erdfreies Astwerk, also sogenanntes „sortenreines“ Astwerk, entgegen. Der in der Kompostierung erzeugte Qualitätskompost der Klasse A+ und ein spezielles Kompost-Humus-Gemisch können vor Ort erworben werden. Grünschnitt in Kleinmengen (Behältnisse, die von einer Person getragen werden können) nimmt die Sammelstelle Kranebitten kostenlos von 11. März bis 28. November an.
Öffnungszeiten
Grünschnitt-Sammelstelle Kranebitten
Östlich der Liegenschaft Kranebitter Allee 97
11. März bis 28. November:
Mo., 13.00-17.00 Uhr
Fr., 13.00-17.00 Uhr
Sa., 9.00-13.00 Uhr
Kompostieranlage Roßau
Ende des Archenwegs (nach dem Baggersee)
Ganzjährig:
Mo. bis Do., 7.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr
Fr., 7.00-12.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr
Sa., 9.00-12.00 Uhr
(von 1. Dezember bis 28. Februar bleibt die Anlage Freitagnachmittag und Samstag geschlossen.)
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