Gelungenes Taubenmanagement
Erstes Taubenhäuschen im Rapoldipark
Im Innsbrucker Rapoldipark wird das erste Taubenhäuschen in der Landeshauptstadt errichtet. Damit soll gezeigt werden, dass modernes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement betrieben werden kann.
INNSBRUCK. Seit vielen Jahren wird die Taubenpopulation in Innsbruck beobachtet. Mittlerweile wurde auch unter der Ägide des jetzigen Bürgermeisters Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc vom städtischen Wildtierbeauftragen Thomas Klestil ein Taubenschutzkonzept erstellt, das bereits in Umsetzung ist. Dreh- und Angelpunkt ist die Aufstellung von Taubenhäuschen an besonders geeigneten Standorten. Für das erste dieser Taubenhäuschen wurde im städtischen Rapoldipark der ideale Platz gefunden.
Lenkung der Taubenpopulation
Auf Initiative von Anzengruber fand gemeinsam mit der ARGE Tierschutz, Alpenzoo-Direktor Dr. André Stadler und Obfrau Veronika Rom-Erhard vom Tierschutzverein für Tirol eine Besichtigung des künftigen Standorts statt. Ziele sind Management und Lenkung der vorhandenen Population weg von den Balkonen und Dächern hin zum neuen tierschutzgerechten Standort. Eine Evaluierung des Pilotprojektes ist nach einem Jahr vorgesehen. Ein zweites Taubenhäuschen ist für 2025 geplant.
„Das Thema hat uns politisch in den letzten drei Jahren sehr beschäftigt. Tatsache ist, dass Tauben ein Teil des Stadtlebens sind. Jetzt ist es uns gelungen, einen fraktionsübergreifenden Schulterschluss und die Einstimmigkeit nach Einbindung der ARGE Tierschutz herzustellen. Einstimmig haben sich die Mitglieder der ARGE auch für den Standort ausgesprochen. Wir alle ziehen damit bei diesem Projekt an einem Strang. Das gemeinsame Bestreben muss es sein, ein zufriedenes Miteinander zwischen Mensch und Tier im urbanen Raum zu ermöglichen“, freut sich Bürgermeister Anzengruber über den ersten Standort eines Taubenhäuschens.
Innsbrucks Wildtierbeauftragter ergänzt: „Aufgrund der Tatsache, dass Tauben lange Zeit als Haustiere gehalten wurden, suchen sie auch heute noch den Kontakt zu den Menschen. Genau deshalb braucht es Plätze, an denen Tauben geduldet werden. Unser vordringlichstes Bemühen liegt vor allem in der tierschutzgerechten Reduktion der Population. Mit dem Taubenhäuschen schaffen wir einen Ort, an dem wir durch gezielten Eieraustausch die Population künftig besser kontrollieren können.“
„Wir haben hier ein ganz klares Tierschutzthema. Wenn wir die Tauben tiergerecht halten und füttern können, dann tun wir ihnen und uns etwas Gutes. Das geplante Taubenhäuschen ist für eine Stadt wie Innsbruck also eine goldrichtige Maßnahme und hilft dabei, die Stadttauben in ihrer Population gesund zu erhalten, den Tieren ein besseres Wohlbefinden zu geben und sie zu regulieren. Schäden durch Überpopulation werden damit vermindert“, begrüßt auch Tierexperte Dr. Stadler den ersten Standort im städtischen Rapoldipark.
Ein Häuschen löst Problematik nicht
Der Standort für das erste Innsbrucker Taubenhäuschen im Rapoldipark bietet sich an, da es näheren Umkreis keine AnrainerInnen gibt und sich der südlich gelegene Bereich auch nicht in direkter Nähe der Spielbereiche befindet. „Klar ist, dass ein Taubenhäuschen nicht die gesamte Problematik für Innsbruck löst. Deshalb wird es notwendig sein, weitere zu errichten. Bezüglich der Standorte muss immer darauf geachtet werden, dass Tauben grundsätzlich nicht weit fliegen und Häuschen deshalb nur im Umkreis der vorhandenen Populationen Sinn machen“, erläutert Innsbrucks Wildtierexperte Thomas Klestil.
Beim Taubenhäuschen handelt es sich um ein eigens angefertigtes Bauwerk, das auf einem rund 1,2 Meter hohen Pfosten steht. Im „schwebenden Häuschen“, das in Kooperation mit der gemeinnützigen Tischlerei „Artis“ verwirklicht wird, haben bis zu rund 100 Tauben Platz, um in Ruhe zu brüten. Die Eier können dann durch Behörde entnommen werden. Zudem werden die Tiere dort – und zwar nur noch dort – artgerecht von MitarbeiterInnen des Magistrats gefüttert, sodass sie den neuen Standort auch gerne annehmen. „Das Füttern der Tiere im Stadtgebiet ist grundsätzlich nicht erlaubt“, verweist Thomas Klestil auf das gültige Verbot.
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