2-G-Regel für Skigebiete
Die Kontrolle erfolgt bei den Drehkreuzen

2-G-Regel beim Skifahren und Snowboarden. | Foto: TVB Innsbruck / Tommy Bause
  • 2-G-Regel beim Skifahren und Snowboarden.
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INNSBRUCK. Die aufgrund der 2G-Regelung notwendige Zutrittskontrollen erfolgen ab 15.11. in jedem Skigebiet manuell am Drehkreuz. An einer praktikablen und automatisierten Lösung wird gearbeitet.

2-G-Kontrollen

Ab kommenden Montag, 15.11., müssen Kundinnen und Kunden am Drehkreuz zusätzlich zum Freizeitticket den 2G-Status vorweisen, um Skifahren gehen zu können. Zu Beginn wird jeder Gast manuell an den Drehkreuzen kontrolliert, an einer automatisierten Lösung wird seitens der Zutrittssystem-Anbieter unter Hochdruck gearbeitet. „Es tut uns leid, dass wir nicht sofort ab Tag 1 dieser neuen Vorgabe eine rasche und unkomplizierte Lösung dieser 2-G-Zutrittsregelung anbieten können. Jedes Skigebiet wickelt die Kontrollen zu Beginn am Drehkreuz ab.“, so Freizeitticket Tirol-Vorsitzender Thomas Schroll. Es war in der kurzen Zeit zwischen Bekanntmachung und Gültigkeit der Verordnung unmöglich, ein automatisiertes System für alle Skigebiete auszurollen.

Rückerstattung Saison 20/21

Die Rückerstattung der Saison 20/21 läuft seit 1. November und kann online unter freizeitticket.at gestellt werden. Knapp 9.000 Anträge sind bereits eingegangen, davon wurde auch bereits der Großteil erfolgreich bearbeitet und ausbezahlt.

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