IVB im Fokus
Acht Gratistickets als Entschuldigung für die Haushalte
Gleich fünf Gemeinderatsanfragen befassen sich mit den Innsbrucker Verkehrsbetrieben. Im Mittelpunkt die Personalsituation. Als Entschuldigung für die Schwierigkeiten werden die IVB im Weihnachtsmailing an alle Innsbrucker Haushalte diesmal acht Gratistickets beilegen.
INNSBRUCK. GR Helmut Buchacher, GR Mesut Onay, GR Benjamin Plach und GR Gerald Depaoli haben Anfragen zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben eingebracht. Im Mittelpunkt die Personalsituation und die Arbeitsverhältnisse der IVB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Fragen nach Schadensersatz und Videoüberwachung. Die BezirksBlätter-Redaktion Innsbruck wirft einen Blick auf die umfassenden Anfragebeantwortungen.
IVB Entschuldigung
"Mit dem Weihnachtsmailing an alle Innsbrucker Haushalte wird sich die IVB entschuldigen und 8 Gratistickets je Haushalt zur Verfügung stellen (statt 2 Gratistickets bzw. 4 Gratistickets während der Corona-Pandemie). Gemäß den VVT-Tarifbestimmungen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz:" So reagieren die IVB auf die Frage von GR Buchacher nach an einen Schadenersatz: "Wie durch meine Erläuterungen im Gemeinderat und über die Medien bekannt, habe ich mehrfach und erfolglos darauf hingewiesen, dass die IVB-Geschäftsführung durch ihr Verschulden einen extremen Personalmangel im Fahrdienst (ca. 50) herbeigeführt hat. Gezwungenermaßen müssen Verkehrsleistungen zum Schaden der KundInnen reduziert werden. Ebenso hat der VVT seine Leistungen teilweise zurückgefahren. Auf Basis der Fahrpläne haben die ÖPNV-KundInnen mit dem Erwerb von Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten etc. eine Verkehrsleistung erworben, die die Verkehrsunternehmen nicht wegen höherer Gewalt, sondern durch Eigenverschulden nicht erbringen können. Daher gebührt den KundInnen, wie bei anderen Verkehrsunternehmungen üblich, eine Entschädigung wegen nicht erbrachter Leistungen."
Mitarbeiteranzahl
Auf die Anfrage von GR Depaoli teilen die IVB mit: "Bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GmbH (IVB) wird nicht zwischen Bus- und StraßenbahnfahrerInnen unterschieden. Es gibt im Fahrdienst 45 MitarbeiterInnen der IVB und 312 MitarbeiterInnen der Innbus, das heißt insgesamt 357 MitarbeiterInnen. (322 Vollzeitäquivalente, Stand: 30.09.2023). Von den genannten MitarbeiterInnen verfügen bei der IVB 32 MitarbeiterInnen über die Ausbildung als Wagen- und/oder TriebfahrzeugführerIn, bei der Innbus GmbH 154 MitarbeiterInnen. Mit Stand 01.06.2023 benötigt es 359 vollzeitäquivalente Bus- und StraßenbahnfahrerInnen."
Personalentwicklung
"Die Grafik zeigt die Entwicklung des Personalstands im Fahrdienst seit 2010 in VZÄ (Vollzeitäquivalenten). Der durchschnittliche Wert (Durchschnitt 2010 bis 06/2023) des Personalunterstands beträgt 16 MitarbeiterInnen (MA). Das durchschnittliche Alter der Fahrdienst-MA bei der IVB beträgt 56,8 Jahre und bei der Innbus 47,2 Jahre, wobei die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit sich bei der IVB auf 30 Jahre und bei der Innbus auf 8 Jahre und 4 Monate beläuft. Der Personalbedarf wurde seit 2018 durch verschiedene Maßnahmen reduziert", erklären die IVB auf die Frage von GR Plach. "Sowohl im Rahmen der Berichterstattung bezüglich Corona (04/2020 bis 08/2022), als auch im Rahmen der Jours fixes (seit 08/2022) wurden Bgm. Willi und StR Schwarzl über die Personalsituation informiert. Dabei wurde auch über Maßnahmen zur Senkung des Personalbedarfs, zum Halten von MitarbeiterInnen und zur Personalakquise berichtet. Mit Schreiben vom 25.09.2023 wurde der Bürgermeister von der Geschäftsleitung konkret und offiziell über die aktuellen Herausforderungen betreffend Personalmangel als Eigentümervertreter des städtischen Anteils informiert, mit der Bitte, auch die GemeinderätInnen über den gegenständlichen Sachverhalt zu informieren."
Mehr zum Thema IVB auf MeinBezirk finden Sie hier
Das Personalchaos
"Die jetzige akute Personalunterdeckung im Fahrdienst ist vor allem der außerordentlichen Dynamik und Mobilität am Arbeitsmarkt geschuldet, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar waren und auch viele andere Branchen und Berufe treffen. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat unternehmen alles in ihrer Macht Stehende, um die schwierige Situation angesichts der herausfordernden Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der hohen Erwartungen der MitarbeiterInnen, KundInnen und EigentümerInnen gut zu meistern und Schaden vom Unternehmen abzuwenden", erklären die IVB weiter. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden lt. IVB konkrete Maßnahmen gesetzt. "Entlastung durch Leistungserbringung in der Region durch Subunternehmer, Beendigung der Parkraumbewirtschaftung mit 31.12.2022, Ticketkontrolle durch Externe. Mit Umsetzung des neuen Onboarding-Prozesses seit 10/2022 wird der/die MitarbeiterIn ohne Bus-Führerschein während eines befristeten Dienstverhältnisses (2-3 Monate) nach einem neuen Ausbildungsplan zur Busfahrerin/zum Busfahrer ausgebildet. Der Führerschein wird von der IVB bezahlt und im Falle des Austritts der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters erfolgt ein Ausbildungskostenrückersatz. Nach dieser ersten Phase erhält die/der MitarbeiterIn einen unbefristeten Dienstvertrag. Weiters gibt es seit Beginn 2022 bezahlten Vergütungen von Mehrfachqualifikationen und die Einführung von Belastungszulagen für Dienstwechsel, lange Pausen und Wege innerhalb eines Dienstes mit 10/2022." Außerdem gibt es Benefits (Dienstbekleidung, zinslose Firmendarlehen sowie Gutscheinaktionen) und verschiedene Sozialleistungen (Gesundheitsförderung, kostenloses Frühstück). Mit der Rekrutierung von Pensionisten und Pensionisten soll die angespannte Personalsituation ebenfalls verbessert werden. "Alle MitarbeiterInnen, die in Pension gehen, werden seitens der Abteilung Personal auf diese Möglichkeit des Zuverdienstes im Fahrdienst aufmerksam gemacht. Darüber hinaus läuft derzeit eine Rekrutierungskampagne (Print, Plakat, Busbeklebung, Infotainment) für den Fahrdienst mit der Zielgruppe PensionistInnen." Weitere Zielgruppen der Rekrutierungsaktionen sind Studierende und Frauen. Zum Thema Gehaltsanpassung (Anfrage GR Onay)wird von den IVB mitgeteilt: "Es sind keine Gehaltsschemaanpassungen geplant, aber seit September 2023 wurden die Regeln für die Qualifikationspauschalen für die FahrerInnen angepasst, sodass rund 50 zusätzliche FahrerInnen davon profitieren. Aktuell erhalten rund 180 FahrerInnen zusätzlich Qualifikationspauschalen. Es gibt eine zwischen den SozialpartnerInnen bereits ausgehandelte Gehaltserhöhung im Ausmaß der rollierenden Inflation zum 01.01.2024."
Taktveränderungen
Das Taktangebot auf den dicht frequentierten Linien wird ausgedünnt und die Taktfolge ist trotzdem in Innsbruck noch gut. Keine Relation geht verloren. Die Kapazität auf der Linie 2 wird um 2 Fahrzeuge pro Stunde verringert, dafür wird die Kapazität auf der Linie 5 um 2 Fahrzeuge in der Stunde erhöht, weil diese in Doppeltraktion verkehren wird. Somit wird empfohlen, von der Linie 2 auf die Linie 5 auszuweichen. In den Morgenstunden wird es auf der Linie R zu Engpässen kommen und es wird empfohlen, auf Linien auszuweichen, welche nicht von der Ausdünnung betroffen sind. Die Reduktion des Fahrplanangebots auf den regionalen Linien 501 bis 504 als vorübergehende Lösung wurde in Abstimmung mit dem VVT umgesetzt, um kurzfristige Ausfälle aufgrund des aktuellen Lenkermangels zu vermeiden und einen verlässlichen Fahrplan für die KundInnen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Fahrplanreduktionen geplant.
Betriebsklima
Bei der Frage von GR Deapoli nach einem "schlechten Betriebsklima" antworten die IVB: "Es gibt kein schlechtes Betriebsklima. Nach einer im Juni 2023 von einer externen Firma durchgeführten MitarbeiterInnenbefragung geben 73 % unserer MitarbeiterInnen an, sehr gerne bei der IVB zu arbeiten. Im Vergleich zu Befragungen bei anderen Unternehmen (Gallup-Engagement Index 2022) sind die IVB deutlich besser. Im Fahrdienst muss jedoch ergänzt werden, dass weniger KollegInnen als bei der letzten MitarbeiterInnenbefragung 2017 finden, dass man als BusfahrerIn ein positives Image in der Öffentlichkeit genießt und dass weniger Befragte sehr gerne als FahrerIn arbeiten. Ein sehr großer Teil der FahrerInnen hält ihre Tätigkeit für wichtig (88 %) und ist mehrheitlich (74 %) gerne in ihrem Beruf tätig."
Videokontrollen
GR Onay forderte in seiner Anfrage Aufklärung zum Thema "Überwachungsmaßnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln". Die IVB teilen dazu mit: "Vorab ist festzuhalten, dass das vorrangige Ziel jeder Videoüberwachung Prävention ist. Erfahrungen aus nahezu allen videoüberwachten Bereichen zeigen, dass Personen oft davon Abstand nehmen, Straftaten zu begehen, wenn eine deutlich gekennzeichnete und erkennbare Videoüberwachung stattfindet. Damit leistet die IVB einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung der Begehung vorsätzlicher Straftaten. Dennoch lassen sich manche Täterschaften nicht davon abhalten, trotzdem kriminell aktiv zu werden."
Auswertung
Das Videomaterial – grundsätzlich werden nur Bewegtbilder, aber kein Ton verarbeitet – wird nur dann ausgelesen, wenn eine entsprechende Meldung durch die/den jeweiligen FahrerIn vorliegt. Wenn bemerkt wird, dass z. B. eine Person im Fahrzeug gestürzt ist, ein unfallbedingter Personenschaden angenommen werden muss oder eine konkrete Meldung eines sonstigen Vorfalls (z. B. sexuelle Belästigung, Vandalismus, Diebstahl, Gewalttaten gegen IVB-MitarbeiterInnen und andere Personen usw.) der/dem FahrerIn bekannt wird. Nur dann erfolgt aufgrund deren/dessen Vorfallmeldung die konkrete Weisung des Vorgesetzten zur Konservierung der unbedingt nötigen Videodaten aus dem definierten Zeitfenster. Eine Einsichtnahme durch andere Personen (intern oder extern) erfolgt zu diesem Zeitpunkt nicht. Vor allem für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen, die an die IVB von verletzten Personen herangetragen werden, ist die Videoaufzeichnung oft das einzige Beweismaterial, um solche Ansprüche objektiv bearbeiten zu können. Bei Anforderung durch die Polizei oder wenn Anforderungen von eigenen AnwältInnen über die interne Schadensabteilung vorliegen, werden die allenfalls bereits konservierten Videodaten gegen Bestätigung herausgegeben . Im Zeitraum 01.01.2023 bis 19.10.2023 betraf dies 70 Übergaben an die Polizei und eigene AnwältInnen. An Gerichte oder Staatsanwaltschaften erfolgten keine direkten Übergaben. Die rund 1.000 Kameras teilen sich auf insgesamt 52 Straßenbahnen und 122 Busse auf. Die Anschaffungskosten betrugen für 122 Busse und 52 Bahnen 193.200 Euro. Die laufenden Kosten des Betriebs der Videoüberwachungsanlagen betragen pro Jahr ca. 30.000 Euro für 122 Busse und 52 Bahnen.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.