Gefahren und Tipps
Was bei der privaten Pensionsvorsorge zu beachten ist

Wer in Österreich nach 45 Beitragsjahren in Pension geht, erhält 80 Prozent seines/ihres durchschnittlichen Einkommens als gesetzliche Pension.  | Foto: Pixabay
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  • Wer in Österreich nach 45 Beitragsjahren in Pension geht, erhält 80 Prozent seines/ihres durchschnittlichen Einkommens als gesetzliche Pension.
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Die private Altersvorsorge ist die dritte Säule des österreichischen Pensionssystems. Wer es sich während der Erwerbstätigkeit leisten kann, findet in dutzenden Pensions-Vorsorgeprodukten Möglichkeiten, die künftige Pension aufzubessern, steht zugleich aber vor der Qual der Wahl. Anlass genug, um bei der Arbeiterkammer (AK) und beim Verein für Konsumenteninformationen (VKI) nachzufragen: Wie wichtig eine private Pensionsvorsorge heutzutage überhaupt ist, welche Produkte infrage kommen und was es bei alldem zu beachten gilt, haben der AK-Sozialversicherungsexperte Alexander Pasz und die VKI-Konsumentenschützerin Gabi Kreindl auf Nachfrage von MeinBezirk.at beantwortet.

Wie wichtig ist eine private Pensionsvorsorge heutzutage?

Das gesetzliche Pensionssystem in Österreich bietet im internationalen Vergleich eine sehr gute Absicherung, erklärt Alexander Pasz, Sozialversicherungsexperte bei der Arbeiterkammer (AK): "Nach 45 Beitragsjahren erhalten Versicherte 80 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens als gesetzliche Pension." Laut dem Experten wird die staatliche Pensionsversicherung auch zukünftig die wichtigste finanzielle Absicherung für das Alter sein. Ein Vorsorgeprodukt sei somit nur als Ergänzung zur staatlichen Pension und als Konkurrenz zur freiwilligen Höherversicherung anzusehen, erklärt Pasz.  

Gabi Kreindl vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät zunächst zu einer Bestandsaufnahme, etwa mithilfe eines Pensionsrechners. Eine solche könne auf der einen Seite aufzeigen, dass eine zusätzliche private Vorsorge Sinn ergibt, andererseits aber auch verdeutlichen, dass die "Pensionslücke" möglicherweise doch nicht so groß ist. Hilfreich sei jedenfalls die Auseinandersetzung mit der eigenen individuellen Situation, vor allem für Frauen. "Denn geringere Einkommen, kürzere Erwerbszeiten und lange Teilzeit wegen Kinderbetreuung wirken sich negativ auf das Pensionskonto aus. Hier könnte eine partnerschaftlich ausgerichtete private Pensionsvorsorge einen Ausgleich schaffen", so Kreindl.

Welche Möglichkeiten der privaten Pensionsvorsorge gibt es?

Sowohl AK als auch VKI verweisen auf eine breite Palette an Vorsorgeprodukten – von der Lebensversicherung über Sparprodukte und Wertpapiere bis zum Immobilien- oder Goldkauf. Unabhängig vom Produkt sei es essenziell, im Vorfeld einige Überlegungen anzustellen, sind sich die Expertin und der Experte ebenfalls einig.

Was sollte ich bei meiner Auswahl berücksichtigen? 

Die Konsumentenschützerin rät, etwaige Produkte oder Produktkombinationen vor Abschluss unbedingt auf anfallende Kosten, Laufzeit, Risiko, Rendite sowie Interesse des Geschäftspartners zu hinterfragen: "Warum sollte ich gerade dort abschließen? Möchte ich laufend betreut werden? Wer ist mein Geschäftspartner? – eine Bank, ein Versicherer, der nur hauseigene Produkte anbietet oder ein unabhängiger Versicherungsmakler, der aus einer breiteren Auswahl schöpfen sollte und auch für seine Empfehlungen haftet?"
 
Jeder Konsument und jede Konsumentin müsse selbst entscheiden, ob eine private Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Vorsorge für ihn/sie angemessen, zweckmäßig und sinnvoll ist, ergänzt der AK-Experte. Wichtig sei es jedenfalls, die Risiken der jeweiligen Produkte zu beachten. Wird ein hoher Ertrag versprochen, ist meist auch das Verlust-Risiko sehr hoch. Daher: "Vorsicht bei Anlagen, die einen verlockend hohen Ertrag versprechen", warnt Pasz.

Sonstige Tipps zur Altersvorsorge?

Alexander Pasz (AK): "Die Höhe der gesetzlichen Alterspension setzt sich aus dem Einkommen (Beitragsgrundlagen) der gesamten Erwerbskarriere zusammen. Daher sollten längere Teilzeitphasen oder Unterbrechungen vermieden werden." Abgesehen davon führt der AK-Sozialversicherungsexperte die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung als empfohlene Alternative zu privaten Vorsorgeprodukten an. 

Gabi Kreindl (VKI): "Ganz wichtig ist: Mit Pensionsantritt ist der Kapitalaufbau nicht vorbei! Es gibt zwei Phasen, die Anspar- und die Genussphase. In der Genussphase wird das angesparte Kapital entnommen. Bei einer Zusatzpension werden nur kleine Beträge entnommen, nicht die gesamte Summe. So kann ein großer Teil des angesparten Kapitals weiter veranlagt bleiben und kann zusätzliche Wertzuwächse bringen."

Die drei Säulen des Pensionssystems


Die Altersvorsorge ist in Österreich nach dem "Drei-Säulen-Modell" aufgebaut:

Gesetzliche Pension

Bildet die Grundlage der Altersvorsorge und stellt die finanzielle Absicherung der Pensionistinnen und Pensionisten sicher.

Man spricht auch vom Umlagesystem oder Generationenvertrag.

Der Großteil aller Pensionsleistungen kommt aus der gesetzlichen Pension.

Leistungsvolumen des öffentlichen Pensionsaufwands (im Jahr 2020): 57,1 Mrd Euro.

Für 2023 budgetierte Pensions-Ausgaben des Staates: 25,5 Mrd. Euro – davon 14 Mrd. Euro für die Pensionsversicherung und 11,5 Mrd. Euro für die Pensionen von Beamtinnen und Beamten.

Betriebliche Pension

Die Betriebspension (zweite Säule) ist eine ergänzende Leistung zur gesetzlichen Pension.

Dieser Pensionszuschuss ist eine frei­­willige Sozialleistung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen an ihre Angestellten. Es besteht also kein automatischer Anspruch darauf.

Die Zusage einer Betriebspension wird entweder im Einzelarbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag geregelt.

Es gibt verschiedene Arten von Betriebspensionszusagen – mehr dazu hier.

Private Altersvorsorge

Die dritte und letzte Säule des Pensionssystems

Kann nach der Pensionierung zur Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards beitragen.

Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, etwa private Rentenversicherungen, der Nachkauf von Versicherungszeiten oder die freiwillige Höherversicherung.


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Die sogenannte freiwillige Höherversicherung ist eine Möglichkeit, die staatliche Pension zu ergänzen. | Foto: Shutterstock / Matej Kastelic

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