Vor Corona-Öffnungsschritten
"Verordnungs-Chaos" verärgert den Handel

Ab Samstag, 5. März 2022 gilt FFP2-Maskenpflicht nur im "lebensnotwendigen" Handel. Dazu gehören auch Märkte, aber auch Baumärkte, weil dort Tierfutter verkauft wird. | Foto: Bernhard Knaus
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  • Ab Samstag, 5. März 2022 gilt FFP2-Maskenpflicht nur im "lebensnotwendigen" Handel. Dazu gehören auch Märkte, aber auch Baumärkte, weil dort Tierfutter verkauft wird.
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Weil das Gesundheitsministerium einen Tag vor dem Ende der FFP2-Maskenpflicht im nicht-lebensnotwendigen Handel die rechtliche Einstufung ändert, ist die Handelsbranche verärgert. Die neue Regelung sei für Konsumentinnen und Konsumenten undurchschaubar.

ÖSTERREICH. Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung beim letzten Öffnungsgipfel, die FFP2-Maskenpflicht ab 5. März ausschließlich im "lebensnotwendigen Handel" beizubehalten, soll diese nun doch auch in vielen Geschäften abseits des täglichen Bedarfs weiterhin bestehen bleiben.

Mitarbeiter in "Mischbetrieben" müssen Masken tragen

Nach der rechtlichen Begründung des Gesundheitsministeriums fallen auch alle Mischbetriebe, die bestimmte Waren wie Tierfutter, Medizinprodukte (z.B. Fieberthermometer, Pflaster) oder Sicherheits- und Notfallprodukte (z.B. Brennstoffe, Leuchtmittel) im Sortiment haben, unter die FFP2-Maskenpflicht.

Maskenpflicht im Baumarkt und Möbelgeschäft

Das führe zur absurden Situation, dass viele Handelsgeschäfte, die im harten Lockdown geschlossen halten mussten, nun plötzlich als "lebensnotwendig" eingestuft werden. So müsste beispielsweise in einem Baumarkt, in dem auch Brennstoffe oder Tierfutter verkauft werden, weiterhin im gesamten Geschäft eine FFP2-Maske von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten getragen werden. Auch in einem Möbelhaus, in dem Leuchtmittel verkauft werden, gilt die FFP2-Maskenpflicht demnach theoretisch weiterhin.

Die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten steht für den österreichischen Handel an oberster Stelle, betonen die Handeslvertreter. Die Branche sei auch nicht grundsätzlich gegen die bestehende FFP2-Maskenpflicht, sofern es die virologische Situation erforderlich macht. Aber ohne ein Mindestmaß an Rechts- und Planungssicherheit werde es für die tausenden krisengebeutelten Handelsbetriebe immer schwieriger, ihren Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Regelungen "zu kompliziert"

Vom Handelsverband heißt es in einer Aussendung:

"Kompliziert, komplizierter, Österreich. Wie sollen unsere Kundinnen und Kunden mit dieser realitätsfernen Regelung des Gesundheitsministeriums noch verstehen, wo sie künftig verpflichtend eine FFP2-Maske tragen müssen und wo nicht? Das Handelspersonal muss nun wohl erneut die absehbare Verärgerung der Kundschaft ob der missverständlichen Kommunikation der Regierung ausbaden"


Wann verkauft ein Geschäft lebensnotwendige Produkte?

Man fordere daher eine klarere Abgrenzung, wann ein Geschäft als lebensnotwendig einzustufen ist. Es könne nicht sein, dass ein Betrieb, der 4.000 Produkte im Sortiment hat und eines davon ist ein Fieberthermometer, als lebensnotwendig gilt und deshalb eine Maskenpflicht besteht, fasst Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will den Unmut der Branche zusammen.

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