Causa Grasser
Zweiter Verhandlungstag am Obersten Gerichtshof beginnt

Am Obersten Gerichtshof (OGH) beginnt am Freitag Vormittag, 21. März, der zweite Tag des Berufungsverfahrens im Prozess Karl-Heinz Grasser. | Foto: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
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Am Obersten Gerichtshof (OGH) beginnt am Freitag Vormittag, 21. März, der zweite Tag des Berufungsverfahrens im Prozess Karl-Heinz Grasser.

ÖSTERREICH. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde bereits im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt: Wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme. Gegen dieses Urteil, erstinstanzlich und nicht rechtskräftig, legte Grasser Berufung ein. Mitangeklagt waren Walter Meischberger (sieben Jahre) und Peter Hochegger (sechs Jahre).

Bereits am Donnerstag, 20. März, begann das Berufungsverfahren im Justizpalast, Grasser und Meischberger waren vor Gericht, Hochegger war aus gesundheitlichen Gründne nicht anwesend. Grassers Anwalt Norbert Wess ging gegenüber dem ORF mit der Prozessführung hart ins Gericht. Das Verfahren sei nicht fair gewesen, die Richterin befangen. Es handle sich um einen "juristischen Kampf", der "politisch motiviert" sein soll, das betonte auch Manfred Ainedter, Grassers zweiter Anwalt. Wess kritisierte auch die Sitzordnung und die umfangreichen Ton- und Bildaufnahmen vor Ort.

"Länge des Prozesses ist unzumutbar"

Der Prozess in den Causen BUWOG, Terminal Tower Linz und Telekom Austria dürfte in die Geschichte eingehen: 21 Jahre ist der "erste Deal" nun her, 168 Prozesstage folgten in dem hoch komplizierten Verfahren. Begonnen hatte alles im Jahr 2000, als Karl-Heinz Grasser Finanzminister in der ÖVP-FPÖ Regierung wurde. 2004 wurde die BUWOG um 961 Millionen Euro verkauft. Dem war ein langes Bieterverfahren vorausgegangen, die bis dahin meistbietende CA Immo wurde um nur 1,19 Millionen Euro überboten. 2007 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass die BUWOG zu billig verkauft worden sei. 

Die siegreiche Immofinanz überwies Lobbyisten Meischberger dann eine Provisionszahlung von 9,61 Millionen Euro (ein Prozent vom Kaufpreis). Grassers Ex-Kabinettschef Heinrich Traumüller lastete seinem Chef an, Insiderinformationen der CA Immo, via Hochegger und dessen Geschäftspartner Meischberger an Immofinanz-Chef Petrikovics weitergegeben zu haben.

2010 erschienen erstmals Berichte über einen Korruptionsverdacht gegen Grasser, es ging um die Einmietung von Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Grasser und Co. sollen hier einen Teil der 200.000 Euro Provision privat eingesteckt haben. 2012 begann der U-Ausschuss, 2017 das Verfahren, das 2020 mit dem Schuldspruch endete. Ein Urteil im Berufungsverfahren, dass 2020 startete, wird für Montag, 24. März, erwartet.

Der Jurist Robert Kert, Leiter des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien, erklärte am Mittwochabend in der ZiB2, dass die Verfahrensdauer „schwer rechtfertigbar“ sei. Es sei keine Auszeichnung für einen funktionierenden Rechtsstaat, wenn ein Prozess von der Tat bis zum Urteil 16 Jahre dauere. Kert betonte aber, dass es sich um ein sehr komplexes Verfahren handle. Es stehe aber fest, „dass solch lange Verfahren eigentlich unzumutbar sind“.

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Am Obersten Gerichtshof (OGH) beginnt am Freitag Vormittag, 21. März, der zweite Tag des Berufungsverfahrens im Prozess Karl-Heinz Grasser. | Foto: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
Die erstinstanzlichen Schuldsprüche gegen Grasser. | Foto:  ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
In dem Prozess ging es um Provisionen von 9,6 Millionen Euro beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog und andere) sowie von 200.000 Euro bei der Einmietung der Linzer Finanzdienststellen in den Terminal Tower in Linz | Foto: Buwog/Stephan Huger

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